Bebauungsplan: Otterwischer Straße

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Bekanntmachung Bauleitplanung: Offenlegung 02.09.2024 – 04.10.2024

Der Stadtrat der Stadt Kitzscher hat in seiner Sitzung am 23.07.2024 unter Beschluss – Nr.: 051/24 SR die Billigung und öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes „Otterwischer Straße“ Kitzscher, OT Hainichen beschlossen.

Ziel und Zweck der Planung:
Für das Flurstück 213 der Gemarkung Hainichen besteht bisher kein Baurecht. Der Bebauungsplan schafft die Voraussetzung für die Genehmigungsfähigkeit des vom Investor geplanten Vorhabens zur Errichtung von fünf Wohngebäuden auf einer Teilfläche des Flurstückes 213, Gemarkung Hainichen.

Bürgerbeteiligung zum Entwurf des Bebauungsplanes „Otterwischer Straße“ Kitzscher, OT Hainichen
Für die Bürgerbeteiligung liegt der Entwurf des Bebauungsplans mit Planzeichnung, Begründung und umweltbezogenen Informationen und Gutachten in der Zeit vom 02.09.2024 bis 04.10.2024.2024 im Vorraum des Bauamtes (Kämmerei und Bauamt) der Stadt Kitzscher, Ernst-Schneller-Straße 1, während der Kontaktzeiten öffentlich aus.

Gleichzeitig ist der Entwurf des Bebauungsplanes auf auf dem Zentralen Landesportal Bauleitplanung abrufbar:

https://www.bauleitplanung.sachsen.de

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Gutachten

– Schalltechnisches Gutachten

– Artenschutzgutachten und artenschutzrechtliche Potentialabschätzung

– Untersuchungsbericht Flächenversickerung

– Lichtplanung Fußballplatz

– Stellungnahme zum Niederschlagswasser

Stellungnahmen zu den Änderungen können während der Auslegungsfrist vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Gleichzeitig werden die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in Kenntnis gesetzt.

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