Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplans „Agri-Photovoltaikanlage Kitz-scher“ der Stadt Kitzscher gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Alle Pläne als PDF Datei
Bekanntmachung Bebauungsplan: Offenlegung 05.10.2026 bis 06.11.2026
Der Stadtrat der Stadt Kitzscher hat in seiner öffentlichen Sitzung am 04.03.2025 mit Beschluss-Nr. 008/25 SR die Aufstellung des Bebauungsplans „Agri-Photovoltaikanlage Kitzscher“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde im Amtsblatt der Stadt Kitzscher Nr. 03, 34. Jahrgang, vom 19.03.2025 ortsüblich bekannt gemacht.
Ziel und Zweck der Planung:
Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer Agri-Photovoltaikanlage. Vorgesehen ist die Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Agri-Photovoltaik“, in dem die landwirtschaftliche Bewirtschaftung als Hauptnutzung dauerhaft fortgeführt und mit der Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie kombiniert werden soll. Ermöglicht werden sollen insbesondere Photovoltaikmodule mit den erforderlichen Unterkonstruktionen und Nachführsystemen sowie die zugehörigen technischen, betrieblichen und erschließungsbezogenen Anlagen einschließlich der Einrichtungen zur Umwandlung, Bündelung und Einspeisung des erzeugten Stroms. Die Planung dient einer geordneten und flächeneffizienten Verbindung von Landwirtschaft und erneuerbarer Energieerzeugung im Stadtgebiet Kitzscher. Hierzu werden die baulichen und landwirtschaftlichen Nutzungen, die technische Infrastruktur und Erschließung, die landschaftliche Einbindung sowie die Belange des Umwelt-, Klima-, Boden-, Arten-, Immissions- und Naturschutzes im weiteren Verfahren betrachtet und gegeneinander sowie untereinander abgewogen.
Räumlicher Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von etwa 53 ha innerhalb der Gemarkung Kitzscher. Das Plangebiet besteht überwiegend aus landwirtschaftlich genutzten Flächen und wird durch die in West-Ost-Richtung verlaufende Staatsstraße S 48 (Bad Lausicker Straße) in einen nördlichen und einen südlichen Teilbereich gegliedert. Die genaue Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ergibt sich aus der Planzeichnung des Bebauungsplans.
Karte Geltungsbereich
Öffentliche Auslegung des Entwurfs
Der Entwurf des Bebauungsplans „Agri-Photovoltaikanlage Kitzscher“, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen, wird einschließlich der Begründung mit Umweltbericht sowie der nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 05.10.2026 bis 06.11.2026 im Vorraum des Bauamtes (Kämmerei und Bauamt) der Stadt Kitzscher, Ernst-Schneller-Straße 1, während der Kontaktzeiten öffentlich aus:
Montag 8:30 Uhr bis 11:30 Uhr und 13:00 Uhr bis 14:30 Uhr
Dienstag 8:30 Uhr bis 11:30 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch 8:30 Uhr bis 11:30 Uhr und 13:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Donnerstag 8:30 Uhr bis 11:30 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet veröffentlicht. Die Unterlagen sind während dieses Zeitraums zusätzlich über das zentrale Landesportal unter www.bauleitplanung.sachsen.de zugänglich und auf der Website der Stadt Kitzscher: www.kitzscher.de/buergerservice/bauleitplaene
Gegenstand dieser Bekanntmachung ist ausschließlich die öffentliche Auslegung des Entwurfs.
Abgabe von Stellungnahmen
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich, elektronisch per E-Mail an bplan-kitzscher@arete.com oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Kitzscher abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der weiteren Bearbeitung des Bauleitplanverfahrens gegebenenfalls unberücksichtigt bleiben.
Schramm
Bürgermeister
Download
- Umweltbericht
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
- Eingriffs-Ausgleich-Bilanz
- Hydrogeologisches Gutachten
- Blendgutachten
- Geräuchimmision
- Landwirtschaftiches Nutzungskonzept
- Anlage 8 – Kartierung Brutvögel I
- Anlage 9 – Kartierung Brutvögel II
- Anlage 10 – Rastvögel
- Anlage 11 – Reptilien
- Konflikt- und Maßnahmeplan