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Bekanntmachung Flächennutzungsplan: Auslegung
Beschluss über die 1. Fortschreibung und frühzeitige Beteiligung zur 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans sowie zum Vorentwurf der Fortschreibung des Landschaftsplans der Stadt Kitzscher
Der Stadtrat der Stadt Kitzscher hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.09.2021 die Einleitung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Stadt Kitzscher beschlossen (Beschluss-Nr. 083/21 SR). Für die Stadt Kitzscher liegt der wirksame Flächennutzungsplan mit Bekanntmachung der Genehmigung vom 25.01.2006 vor. Der Landschaftsplan Kitzscher liegt mit Stand vom 14.03.2001 vor.
Mit der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans sollen folgende Planungsziele erreicht werden:
– Anpassungen von Bauflächendarstellungen auf der Basis rechtskräftiger verbindlicher Bauleitplanungen (z. B. Bebauungspläne, städtebauliche Satzungen)
– Neuausweisung von Bauflächen für neue Siedlungsgebiete und Sonderbauflächen für die Nutzung solarer Strahlungsenergie
– Sicherung von Grünstrukturen und Freiflächen
– Ergänzung von Darstellungen aufgrund ihrer Aktualität (z. B. Denkmale/Bodendenkmalbereiche, Radwege, Überschwemmungsgebiete, Altlasten)
– redaktionelle Korrekturen, z. B. Anpassungen entsprechend der vorhandenen Bestandssituation und der Rechtsgrundlagen
Dieser Beschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Der Landschaftsplan bildet die räumlich-konzeptionelle Grundlage für die Sicherung und die Entwicklung von Natur und Landschaft bzw. von erholungsbezogenen Freiräumen sowie landschaftsbildprägenden Strukturen im Gemeindegebiet. Daher schreibt die Stadt Kitzscher für das gesamte Gemeindegebiet gemäß § 11 BNatSchG in Verbindung mit § 7 SächsNatSchG den Landschaftsplan als Grundlage für den Flächennutzungsplan fort.
Mit der Fortschreibung des Landschaftsplans sollen folgende Ziele erreicht werden:
– Bestandsanalyse und fachliche Neubewertung des aktuellen Zustands von Natur und Landschaft durch die Auswertung schutzgutbezogener Daten und auf Basis der aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen
– Übernahme und Konkretisierung regionalplanerischer Vorgaben auf Gemeindeebene
– Schutz und Vernetzung von Lebensräumen durch die Schaffung von Biotopverbundsystemen
– Bewahrung der regionalen Eigenart des Landschaftsbildes und Sicherung von Freiräumen für die menschliche Erholung
– Fachliche Vorbereitung der Gemeindeentwicklung, um Bauvorhaben ökologisch verträglich zu steuern
Die 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans und die Fortschreibung des Landschaftsplans umfassen das gesamte Gemeindegebiet der Stadt Kitzscher mit den Ortsteilen Braußwig, Dittmannsdorf, Hainichen, Thierbach und Trages und damit eine Fläche von ca. 29 km². Die beiden Pläne werden gemeinsam aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans und der Fortschreibung des Landschaftsplans ist der nachfolgenden Abbildung zu entnehmen.
Nach der Erarbeitung des Vorentwurfs der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans und des Vorentwurfs der Fortschreibung des Landschaftsplans der Stadt Kitzscher findet nunmehr die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB statt.
Gleichzeitig werden die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zu beiden Plänen durchgeführt.
Die Vorentwürfe zur 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans mit Begründung und Umweltbericht und zur Fortschreibung des Landschaftsplans werden in der Zeit vom
04.05.2026 bis einschließlich 12.06.2026
im Internet auf folgenden Seiten veröffentlicht:
https://kitzscher.de/wirtschaft/stadtentwicklung/bauleitplaene/satzungen
und https://www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html
sowie über das zentrale Landesportal unter
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite
Zusätzlich werden die o.g. Unterlagen während der Beteiligungsfrist zu den nachfolgenden Zeiten im Vorraum des Bauamtes (Kämmerei und Bauamt) der Stadt Kitzscher, Ernst-Schneller-Straße 1 öffentlich ausgelegt und können während der Dienststunden eingesehen werden.
Kontaktzeiten
| Montag | 8:30 Uhr bis 11:30 Uhr | und | 13:00 Uhr bis 14:30 Uhr |
| Dienstag | 8:30 Uhr bis 11:30 Uhr | und | 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Mittwoch | 8:30 Uhr bis 11:30 Uhr | und | 13:00 Uhr bis 13:30 Uhr |
| Donnerstag | 8:30 Uhr bis 11:30 Uhr | und | 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Freitag | 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr |
Außerhalb der genannten Zeiten sind Termine nach Absprache unter 03433–790919 möglich.
Stellungnahmen können zu beiden Planungen (Flächennutzungsplan und/oder Landschaftsplan) während der Beteiligungsfrist abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan/Landschaftsplan unberücksichtigt bleiben können. Die Abgabe von Stellungnahmen soll elektronisch per E-Mail an bauamt@kitzscher.de oder
beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de erfolgen, bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgebeben werden.
Es wird für das Verfahren der Änderung des Flächennutzungsplans darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Für Rückfragen zur Planung steht neben dem Bauamt der Stadt Kitzscher auch die mit der Planung beauftragte Büro Knoblich GmbH Landschaftsarchitekten, Zur Mulde 25, 04838 Zschepplin, Telefon (0 34 23) 7 58 60 0, Fax (0 34 23) 7 58 60 59, E-Mail: beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de zur Verfügung.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.
Kitzscher, den 29.04.2026
Schramm
Bürgermeister
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