Bürgerbeteiligung: Bebauungsplan Lebensmittelvollsortiment-Markt an der Leipziger Straße

Bekanntmachung

Begründung und Planzeichnung im Download


1. Öffentliche Bekanntmachung gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Stadtrat der Stadt Kitzscher hat in seiner Sitzung am 18.05.2021 unter Beschluss-Nr. 035/21 SR die 3. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Nonfood-Discounter an der Leipziger Straße“ in Bebauungsplan „Lebensmittelvollsortiment-Markt an der Leipziger Straße“ und in der Stadtratssitzung am 21.02.2023 die Auslegung und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.

2. Bereich der Planänderung

s. Download

3. Ziel und Zweck der Planung

Mit Hilfe der Änderung soll der Abriss des derzeitigen Nonfood Discounter vorbereitet und das Plangebiet als Ersatzstandort für den bestehenden überalterten EDEKA Markt an der Bornaer Straße nutzbar gemacht werden, der hier als Vollsortimenter neu angesiedelt werden soll. Hiermit verbunden sind die Neugestaltung der Plangebietszufahrt, die Festsetzung von Baugrenzen, die Anlage von Parkplätzen und die Eingrünung des Standortes. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 0,7ha.

4. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Für die Bürgerbeteiligung liegt der Vorentwurf des Bebauungsplans mit Begründung und Planzeichnung in der Zeit vom 06.03.2023 bis 11.04.2023 im Vorraum des Bauamtes (Kämmerei und Bauamt) der Stadt Kitzscher, Ernst-Schneller-Straße 1, während der Kontaktzeiten öffentlich aus:

Montag 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.00 Uhr bis 14.30 Uhr

Dienstag 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Mittwoch 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.00 Uhr bis 14.00 Uhr

Donnerstag 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Gleichzeitig ist der Entwurf des Bebauungsplanes auf dem Zentralen Landesportal Bauleitplanung unter

https://www.bauleitplanung.sachsen.de

abrufbar. Stellungnahmen zum Vorentwurf können während der Auslegungsfrist vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden in Kenntnis gesetzt.

Schramm
Bürgermeister

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