Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Aufwertung

Bund-Länder-Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten (WEP)“ – Programmteil Aufwertung

Logo Bundesministerium des Innern, Bau und Heimat
Logo Städtebauförderung
Logo Sachsen Landessignet

Überblick

Im Jahr 2020 wird als Nachfolger für das bisherige Stadtumbauprogramm mit den Programmteilen Aufwertung und Rückbau das neue Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten (WEP)“ aufgelegt und erstmalig bewilligt. Mit dem Programm unterstützen Bund und Freistaat Sachsen Städte und Gemeinden bei der Bewältigung des wirtschaftlichen und demographischen Wandels in Gebieten, die von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten und Strukturveränderungen betroffen sind. Die Städte und Gemeinden sollen frühzeitig in die Lage versetzt werden, sich auf Strukturveränderungen und auf die damit verbundenen städtebaulichen Auswirkungen einzustellen. Ziel ist das Wachstum und die nachhaltige Erneuerung dieser Gebiete zu lebenswerten Quartieren zu befördern. Dabei wird auch ab dem Jahr 2020 der Programmteil Aufwertung (inklusive Sicherungsmaßnahmen) gefördert.

Wer wird gefördert

Städte/Gemeinden im Freistaat Sachsen

Was wird gefördert

Die Fördermittel können in städtebaulich abgegrenzten Gebieten (Gesamtmaßnahmen) für Bau- und Ordnungsmaßnahmen eingesetzt werden, insbesondere für:

– städtebauliche Anpassungsmaßnahmen an Schrumpfungs- und Wachstumsentwicklungen,
– die städtebauliche Neuordnung sowie die Wieder- und Zwischennutzung von Industrie-, Verkehrs- oder Militärbrachen einschließlich Nutzungsänderungen,
– die Verbesserung des öffentlichen Raums, des Wohnumfeldes und der privaten Freiflächen,
– die Anpassung und Transformation der städtischen Infrastruktur einschließlich der Grundversorgung,
– die Aufwertung und den Umbau des Gebäudebestandes,
– Maßnahmen der wassersensiblen Stadt- und Freiraumplanung und zur Reduzierung des Wärmeinseleffektes,
– den Rückbau leerstehender, dauerhaft nicht mehr benötigter Gebäude oder Gebäudeteile oder der dazu gehörigen Infrastruktur
– Verfügungsfonds

Gegenstand der Förderung im Programmteil „WEP-Aufwertung“:

1. Vorbereitung

– Erstellung und Fortschreibung

städtebaulicher Entwicklungskonzepte (Stadtumbaukonzepte – SEKO) nach § 171 b BauGB
einer auf die Stadtentwicklung ausgerichteten Rahmenplanung gemäß § 1 BauGBAbs. 6 Nr. 11 (INSEK)

2. Grunderwerb der Gemeinde einschließlich Nebenkosten

3. Ordnungsmaßnahmen

– Maßnahmen zur Bodenordnung
– Umzug von Betroffenen des Stadtumbaus
– die Freilegung von Grundstücken der Gemeinde und Rückbau privater baulicher Anlagen
– die Herstellung, die Änderung und der Rückbau von öffentlichen Erschließungsanlagen zur Anpassung der städtischen Infrastruktur
– öffentliche Parkierungsflächen
– sonstige Ordnungsmaßnahmen

4. Baumaßnahmen

4.1 privatwirtschaftlich nutzbare Gebäude
– Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen (einschließlich der energetischen Erneuerung) zur Beseitigung städtebaulicher Missstände einschließlich der denkmalbedingten Mehraufwendungen sowie zur Anpassung des Gebäudebestandes an die Erfordernisse des demografischen Wandels oder sich ändernden Wohnbedürfnisse
– Maßnahmen zur Aufwertung des Wohnumfeldes, Schaffung privater Stellplätze
– Ergänzungsbauten
– Instandsetzung / Modernisierung von Brandmauern der Nachbarhäuser bei Abbruch

4.2 Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen
(z.B. Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Verwaltungsgebäude, Sportstätten, Seniorenbetreuungseinrichtungen, Kultureinrichtungen, soziokulturelle Einrichtungen, Kirchen)
– Um- und Ausbau bestehender von Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen
– Schaffung von Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen durch Umnutzung von Altbauten insbesondere durch Wiedernutzung von Grundstücken mit leerstehenden, fehl- oder mindergenutzten Gebäuden
– Neubau von Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen, wenn Sanierung von Bestandsimmobilien nicht wirtschaftlich ist
– Ergänzungsbauten und Erschließungsbauten, wenn sie für die funktionale Gebäudenutzung erforderlich sind

Achtung: Die Förderung von Maßnahmen zur Sanierung und zum Neubau von Sportstätten, welche ein SBR-Granulat (Styrol-Butadien-Rubber-Granulat) verwenden, wird aktuell ausgesetzt.

5. Sicherungsmaßnahmen

dringende und unerlässliche Sicherungsmaßnahmen an privaten, privatwirtschaftlich nutzbaren Gebäuden und Kirchgebäuden von städtebaulicher Bedeutung, die vor 1949 errichtet wurden und innerhalb von 5 Jahren eine Instandsetzung / Modernisierung erfahren sollen

6. Sonstige Maßnahmen

– Vergütung für Sanierungsträger und andere Beauftragte
– Stadtumbaumanagement
– Wettbewerbe und gutachterliche Kostenermittlungen
– Ausgaben für die Evaluation und Gebietsabrechnung
– Vermessungen, Stadtumbaukatastererstellung
– Teilfinanzierung von Verfügungsfonds

7. Verfügungsfonds

Hinweis: Zur Sicherung der Gesamtfinanzierung stellt die SAB Förderergänzungsdarlehen zur Verfügung.

Projekte in der Stadt Kitzscher

  • Bau der integrativen Kita
  • Neugestaltung Grünanlage am Markt einschl. der Zuwegung
  • Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Trageser Straße einschließlich Seitenarme

Weitere Informationen zum Programmteil Aufwertung des Bund-Länder-Programms finden Sie auf sab.sachsen.de.