Richtlinie LEADER (RL LEADER/2014)
Zweck
Ziel ist eine nachhaltige Entwicklung ländlicher Räume unter Berücksichtigung des Wechselspiels zwischen sozialen, ökonomischen und ökologischen Aspekten. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels sind wirtschaftlich leistungsfähige und lebenswerte ländliche Räume zu erhalten und zu stärken. Zu diesem Zweck können grundsätzlich alle Vorhaben unterstützt werden, die der Umsetzung der Entwicklungsstrategien der LEADER–Gebiete (LES) dienen.
Fördergegenstand
- Unterstützung für die Vorbereitung einer LEADER-Entwicklungsstrategie (LES)
- Durchführung der Vorhaben im Rahmen der LES
- Vorhaben für gebietsübergreifende und transnationale Kooperation in den Lokalen Aktionsgruppen (LAG)
- mit der Verwaltung der Durchführung der LES verbundene laufende Kosten und Sensibilisierung
Konditionen
- Zuwendungsart: Projektförderung
- Finanzierungsart: Anteilfinanzierung
- Form der Zuwendung: Zuschuss
- maximaler Fördersatz: wird bestimmt durch die Vorgaben des LES des jeweiligen LEADER-Gebietes
- maximaler Förderbetrag: bestimmt sich nach den Vorgaben des LES des jeweiligen LEADER-Gebietes
- Kosten (in EUR): keine
Projekte in der Stadt Kitzscher
- Freiraumplanung und -gestaltung der integrativen Kita „Kunterbunt“
- Nassbereiche und Umkleideräume in der Turnhalle der Oberschule
- Schulhausbau in der Grundschule
- Sanierung des Sportlerheimes im OT Hainichen
- Straßenbeleuchtung der südlichen Rohrbacher Straße im OT Trages
- Beschaffung eines Streetscooter E-Mobile mit Kipplasterfunktion
- Sanierung des Vereinsheimes im Johannes-Oberscheven- Sportpark
- 1. Bauabschnitt der Gemeinschaftsbaumaßnahme mit dem AZV im OT Trages
Weitere Informationen zur Richtlinie LEADER (RL LEADER/2014) auf smul.sachsen.de.