Europäischer Sozialfond (ESF)

Maßnahmen für Kinder mit besonderen Lern- und Lebenserschwernissen

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Überblick

Der Anteil der Kinder im Freistaat Sachsen, die vor ihrer Einschulung aufgrund von Auffälligkeiten im sprachlichen und sozialemotionalen Bereich Benachteiligungen beziehungsweise Bildungs- und Entwicklungsrisiken aufweisen, ist auf einem gleichbleibend hohen beziehungsweise steigenden Niveau.

Ziel der Vorhaben ist es, diese benachteiligten Kinder durch die Förderung des zusätzlichen Personals in den ausgewählten Kindertageseinrichtungen bei der Überwindung ihrer individuellen Lern-, Leistungs- und Entwicklungsbeeinträchtigungen zu unterstützen und dadurch gleiche Bildungschancen zu ermöglichen. Die Kinder sollen durch systematische professionelle Begleitung in der kindlichen Entwicklung gestärkt werden beziehungsweise geeignete Bewältigungsstrategien erlernen, damit sie die Erschwernisse überwinden und somit ihren weiteren Bildungsweg erfolgreich gestalten können. Neben den unmittelbar in den Fokus genommenen Kindern profitieren letztendlich alle Kinder dieser Kindertageseinrichtung.

Wer wird gefördert

  • Freie und kommunale Träger von Kindertageseinrichtungen im Freistaat Sachsen
  • Juristische Personen des öffentlichen Rechts
  • Juristische Personen des Privatrechts
  • rechtsfähige Personengesellschaften

Was wird gefördert

Zusätzliches Personal in Kindertageseinrichtungen mit einem besonders hohen Anteil an Kindern mit besonderen Lern- und Lebenserschwernissen
Kompetenz- und Beratungsstelle

Projekte in der Stadt Kitzscher

  • Kita Wirbelwind

Weitere Informationen zur Richtlinie LEADER: sachsen.de