Brücken in die Zukunft – VwV InvestKraft

Fond „Brücken in die Zukunft“ mit Zulassung und Prüfung nach VwV InvestKraft

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Überblick

Auf der Grundlage des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvG) vom 24. Juni 2015 und des Sächsischen Investitionskraftstärkungsgesetzes (SächsInvStärkG) vom 16. Dezember 2015 werden Gemeinden, Landkreise und kreisfreie Städte mit dem Ziel der Stärkung der Investitionstätigkeit zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft bei der Durchführung von Investitions- und Erhaltungsmaßnahmen in die kommunale Infrastruktur unterstützt.
Die zur Verfügung stehenden Budgets für die Landkreise und kreisfreien Städte werden nach Maßgabe des § 2 Absatz 1 und 2 des SächsInvStärkG auf den kreisangehörigen Raum und die kreisfreien Städte verteilt.

Dem Förderverfahren in der SAB ist ein Maßnahmeplanverfahren vorgeschaltet.

In diesem werden die gemeldeten und priorisierten Einzelmaßnahmen in Maßnahmeplänen für beide Budgets durch die Landkreise und kreisfreien Städte zusammengestellt, in der Maßnahmeplankonferenz votiert und in einem Investitionsplan bestätigt. Anschließend erfolgt die Beantragung bei der SAB.

Hinweis:
Weitere Informationen zur VwV Investkraft finden Sie auch auf den Internetseiten des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft unter:
https://www.smul.sachsen.de/foerderung/5800.htm

Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der SAB einzureichen.

Wer wird gefördert

Zuwendungsempfänger sind kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Zusammenschlüsse sowie nicht-kommunale Träger von kommunalen Infrastruktureinrichtungen.

Was wird gefördert

Die Finanzhilfen werden trägerneutral für Investitions- und Erhaltungsmaßnahmen an der kommunalen Infrastruktur in folgenden Bereichen nach Maßgabe der jeweiligen Förderrichtlinien (in der jeweils geltenden Fassung):

a) Schulhausbau
b) Bau und Ausbau von Kindertagesstätten
c) Straßenbau
d) Öffentlicher Personennahverkehr
e) Wasserver- und Abwasserentsorgung
f) Gewässerschutz
g) Brachflächenrevitalisierung
h) Sportstätten
i) Verwaltungsgebäude und Sonderbauten im Sinne von § 2 Absatz 4 der

Sächsischen Bauordnung vom 28. Mai 2004 sowie Einrichtungen für soziale Zwecke gewährt. Die maßgeblichen Förderrichtlinien gelten, soweit die VwV Investkraft keine ergänzenden und abweichenden Regelungen enthält.

Voraussetzungen

Zuwendungen werden nur gewährt,

– wenn die Maßnahme Teil eines bestätigten Investitionsplanes ist,
– wenn eine vollständige Abnahme der Maßnahme bis zum 31. Dezember 2021 in besonderen Ausnahmefällen bis zum 31. Dezember 2023 gesichert erscheint,
– Für Investitionen in bauliche Anlagen, soweit diese außerhalb von festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten liegen (Ausnahmen: städtebaulich erwünschte Maßnahmen innerhalb historisch gewachsener Gemeindegebiete; Maßnahmen für die eine Genehmigung oder Zustimmung der zuständigen unteren Wasserbehörde vorgelegt wird).

Für Maßnahmen nach Großbuchst. C Ziffer I Buchst. i werden Zuwendungen darüber hinaus nur gewährt, wenn

– die zuwendungsfähigen Ausgaben bei Antragstellung mindestens 10 000 EUR betragen,
– der Antragsteller Eigentümer des zur Förderung beantragten Objektes ist oder durch Rechtsvorschriften oder Vertrag zur Vornahme der Investition beziehungsweise Erhaltungsmaßnahme berechtigt ist,
– die Maßnahmen unter Berücksichtigung der demografischen Veränderungen auch längerfristig nutzbar sind,
– diese nicht an Dritte weitergeleitet wird.

Eine Kumulierung der Förderung mit anderen Förderprogrammen ist möglich, soweit diese Bundesmittel, ggf. anteilig ausreichen. Der vorzeitige förderunschädliche Maßnahmebeginn gilt ab dem 1. Juli 2016 als erteilt. Die Antragstellung ist ab Vorlage des bestätigten Investitionsplanes, voraussichtlich ab 01.09.2016 möglich. Bewilligungen können ab dem 1. Januar 2017 erfolgen.

Projekte in der Stadt Kitzscher

  • Erstausstattung integrative Kita „Kunterbunt“
  • energetische Sanierung der Raumdeckenbeleuchtung mit Deckenunterhang in der Grundschule Kitzscher

Weitere Informationen zur Förderung durch den Fond Brücken in die Zukunft nach der VwV InvestKraft finden Sie auf sab.sachsen.de