Stellenausschreibung Förderung Kinder (m/w/d)

Öffentliche Stellenausschreibung Förderung Kinder mit besonderen Lern- und Lebenserschwernissen (m/w/d)

Information

Die Stadt Kitzscher schreibt im Rahmen der 3. Förderphase (2026) des durch das Staatsministerium für Kultus (SMK) aufgelegten Programms KINDER STÄRKEN 2.0 eine Vollzeitstelle (39 Wah) befristet vom 01.07.2026 zur Besetzung aus. KINDER STÄRKEN 2.0 ist ein Förderprogramm des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus (SMK). Die Fördergelder stammen aus Mitteln der Europäischen Union (EU), aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) und des Freistaates Sachsen.

Zielgruppe sind Kinder mit besonderen Lern- und Lebenserschwernissen. Ziel der Vorhaben ist es, diese benachteiligten Kinder durch die Förderung der zusätzlichen Fachkräfte in den ausgewählten Kindertageseinrichtungen bei der Überwindung ihrer individuellen Lern-, Leistungs- und Entwicklungsbeeinträchtigungen zu unterstützen und dadurch gleiche Bildungschancen zu ermöglichen. Die Kinder sollen durch systematische professionelle Begleitung in der kindlichen Entwicklung gestärkt werden bzw. geeignete Bewältigungsstrategien erlernen, damit sie die Erschwernisse überwinden und somit ihren weiteren Bildungsweg erfolgreich gestalten können.

Mit Gewährung der Förderung durch die Sächsische Aufbaubank (Bewilligungsstelle und Fördermittelgeber) nach dem zweistufigen Auswahlverfahren kann bei entsprechender Bewährung eine befristete Anstellung für 2 Jahre erfolgen.

Bewerbung

Bewerben Sie sich online hier (s. unten) mit den üblichen Unterlagen und senden Sie diese bis Freitag, 12.06.2026.

Sie können darüber hinaus die Bewerbung per Mail an stadtverwaltung@kitzscher.de

oder in Ausnahmefällen postalisch an:

Stadtverwaltung Kitzscher
Ernst-Schneller-Straße 1
04567 Kitzscher

senden.

Wir suchen:

– staatlich anerkannte Kindheitspädagogin, staatlich anerkannter Kindheitspädagoge,
– staatlich anerkannte Sozialpädagogin, staatlich anerkannter Sozialpädagoge,
– staatlich anerkannte Sozialarbeiterin, staatlich anerkannter Sozialarbeiter,
– staatlich anerkannte Heilpädagogin mit Hochschulabschluss, staatlich anerkannter Heilpädagoge mit Hochschulabschluss,
– Diplom oder Bachelor im Studiengang Erziehungswissenschaft, Studienrichtung Sozialpädagogik/Soziale Arbeit oder Kindheitspädagogik.

Zugelassen werden können auch Personen, die über eine Berufsqualifikation verfügen in:

a) Kinder- und Jugendpsychologie,
b) Förderpädagogik,
c) Sprachheilpädagogik oder
d) Rehabilitationspädagogik.

Die einzusetzenden Fachkräfte sollen zudem über eine mindestens zweijährige Berufserfahrung in einem sozialpädagogischen Tätigkeitsfeld der Kinder- und Jugendhilfe, der Behindertenhilfe, der Schulsozialarbeit oder des Sozialen Dienstes verfügen.

Darüber hinaus können auch folgende Fachkräfte zugelassen werden:

– staatlich anerkannte Erzieherin, staatlich anerkannter Erzieher oder
– staatlich anerkannte Heilpädagogin mit Fachschulabschluss, staatlich anerkannter Heilpädagoge mit Fachschulabschluss,

wenn sie über eine mindestens vierjährige Berufserfahrung in einem sozialpädagogischen Tätigkeitsfeld der Kinder- und Jugendhilfe, der Behindertenhilfe, der Schulsozialarbeit oder des Sozialen Dienstes verfügen oder Weiterbildungen auf dem Gebiet der frühkindlichen Diagnostik, Entwicklungsplanung, Elternarbeit, Erwachsenenbildung oder Mehrsprachigkeit sowie zum Umgang mit Kindern mit Migrationshintergrund im Umfang von mindestens insgesamt 80 Stunden absolviert haben.

Voraussetzung

Zwingende Voraussetzung für die Stellenbesetzung ist die Gewährung der beantragten Fördermittel.

Wir wünschen (Voraussetzungen):

  • hohe Belastbarkeit,
  • Einfühlungsvermögen,
  • Teamgeist und 
  • Bereitschaft zur flexiblen Arbeitszeit. 

Wir bieten:

  • Vergütung nach den Regelungen des TVöD bzw. diesen ergänzende Tarifvereinbarungen für den öffentlichen Dienst im Bereich Sozial- und Erziehungsdienst in der Entgeltgruppe S11b
  • Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt

Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt, außer ein ausreichend freigemachter Briefumschlag ist der Zusendung beigefügt. Weitere anfallende Kosten werden nicht ersetzt.