Öffentliche Stellenausschreibung
Information
Die Stadt Kitzscher schreibt eine Teilzeit – Stelle zur Umsetzung der Vorgaben der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Zuweisungen an Grundschulen zur personellen Unterstützung in der Schuleingangsphase zur sofortigen Besetzung aus. Die Stelle ist als Schwangerschaft- und Elternzeitvertretung befristet, längstens jedoch bis zum 31.07.2027.
Der Einsatzort ist die Grundschule der Stadt Kitzscher. Die Aufgaben ergeben sich aus dem pädagogischen Konzept der Schule und sind als personelle Unterstützung in der Schuleingangsphase zu erbringen.
Bewerbung
Bewerben Sie sich online hier (s. unten) mit den üblichen Unterlagen und senden Sie diese bis Freitag, 09.01.2026.
Sie können darüber hinaus die Bewerbung per Mail an stadtverwaltung@kitzscher.de
oder in Ausnahmefällen postalisch an:
Stadtverwaltung Kitzscher
Ernst-Schneller-Straße 1
04567 Kitzscher
senden.
Wir suchen:
> staatlich anerkannten Sozialpädagogin, staatlich anerkannten Sozialpädagogen,
> staatlich anerkannten Sozialarbeiterin, staatlich anerkannten Sozialarbeiter,
> staatlich anerkannten Heilpädagogin mit Hochschulabschluss, staatlich anerkannten Heilpädagogen mit Hochschulabschluss,
> Diplom oder Bachelor im Studiengang Erziehungswissenschaft, Studienrichtung Sozialpädagogik/Soziale Arbeit oder Kindheitspädagogik,
> staatlich anerkannten Kindheitspädagogin, staatlich anerkannten Kindheitspädagogen
oder einer vergleichbaren Ausbildung
Wir wünschen (Voraussetzungen):
Zwingende Voraussetzung für die Stellenbesetzung ist die Gewährung der beantragten Fördermittel.
Gewünscht ist Berufserfahrung in einem sozialpädagogischen Tätigkeitsfeld der Kinder- und Jugendhilfe, der Behindertenhilfe, der Schulsozialarbeit oder des Sozialen Dienstes. Weitere Voraussetzungen sind eine hohe Belastbarkeit, Einfühlungsvermögen, Teamgeist und die Bereitschaft zur flexiblen Arbeitszeit.
Wir bieten:
- Vergütung nach TVöD bzw. diesen ergänzende Tarifvereinbarungen für den öffentlichen Dienst im Bereich Sozial- und Erziehungsdienst
- Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt, außer ein ausreichend freigemachter Briefumschlag ist der Zusendung beigefügt. Weitere anfallende Kosten werden nicht ersetzt.