Ausstellung von Urkunden
Im Standesamt können folgende Urkunden ausgestellt werden:
- Geburtsurkunde
- beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
- Eheurkunde und beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
- Lebenspartnerschaftsurkunde und beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Sterbeurkunde
- beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister
- internationale Urkunden
Gebühr
Für die Ausstellung von Urkunden wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 15,00 € je Urkunde fällig.