Urkunden

Ausstellung von Urkunden

Im Standesamt können folgende Urkunden ausgestellt werden:

  • Geburtsurkunde
  • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
  • Eheurkunde und beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
  • Lebenspartnerschaftsurkunde und beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister
  • Sterbeurkunde
  • beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister
  • internationale Urkunden

Gebühr

Für die Ausstellung von Urkunden wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 15,00 € je Urkunde fällig.