Kirchenaustritt

Austritts- oder Übertrittserklärungen

Austritts- oder Übertrittserklärungen aus Religionsgemeinschaften bzw. Kirchen werden im Standesamt entgegengenommen. Der Kirchenaustritt muss persönlich zur Niederschrift beim Standesbeamten erfolgen.

Wichtige Unterlagen

Grundlegende Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Geburtsurkunde
  • Taufurkunde (sofern vorhanden)

Zusätzliche Unterlagen

Sie sind verheiratet, geschiedenen oder verwitwet:

  • Heiratsurkunde

Gebühr

Für den Kirchenaustritt fallen Gebühren in Höhe von 35,00 € an.