Austritts- oder Übertrittserklärungen
Austritts- oder Übertrittserklärungen aus Religionsgemeinschaften bzw. Kirchen werden im Standesamt entgegengenommen. Der Kirchenaustritt muss persönlich zur Niederschrift beim Standesbeamten erfolgen.
Wichtige Unterlagen
Grundlegende Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Geburtsurkunde
- Taufurkunde (sofern vorhanden)
Zusätzliche Unterlagen
Sie sind verheiratet, geschiedenen oder verwitwet:
- Heiratsurkunde
Gebühr
Für den Kirchenaustritt fallen Gebühren in Höhe von 35,00 € an.