Gebühren für Eheschließung und Umwandlung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
Die Kosten lassen sich nicht pauschal beziffern. Die Höhe der Gebühren hängt von vielen Einzelfragen ab, so zum Beispiel: Benötigen Sie eine Erklärung zur Führung eines Doppelnamens? Wollen Sie ein Stammbuch kaufen? Wie viele Urkunden benötigen Sie?"
Nach der Sächsischen Personenstandsverordnung sind folgende Gebühren zu erheben:
Dienstleistung | Kosten |
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Prüfung der Ehevoraussetzungen, wenn beide Eheschließenden die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen | 60,00 EUR |
Durchführung der Eheschließung/ Umwandlung der Lebenspartnerschaft, wenn die Anmeldung nicht in Leipzig erfolgt | 30,00 EUR |
Prüfung der Ehevoraussetzungen, wenn ein Eheschließender eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt | 95,00 EUR |
Prüfung der Ehevoraussetzungen, wenn beide Eheschließenden eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen | 130,00 EUR |
Eheurkunde | 15,00 EUR |
Mehrsprachiger Auszug aus dem Eheregister | 15,00 EUR |
Jedes weitere Exemplar dieser Urkunde, wenn sie gleichzeitig beantragt wird | 7,00 EUR |
Datenabruf Geburtenregister | 8,00 EUR |
Eheschließung im Standesamt zu den allgemeinen Öffnungszeiten (Dienstag und Donnerstag) | 20,00 EUR |
Eheschließung im Standesamt außerhalb der Öffnungszeiten | 80,00 EUR |
Weitere Gebühren können entstehen zum Beispiel durch:
– die Aufnahme einer Niederschrift über eine eidesstattliche Versicherung
– die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteils durch das Oberlandesgericht
– die Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses durch das Oberlandesgericht