Schiedsstelle

Was regelt die Schiedsstelle?

Das Verfahren vor der gemeindlichen Schiedsstelle dient dem Ziel, Rechtsstreitigkeiten durch eine Einigung der Parteien gütlich beizulegen. Der Friedensrichter kann in den im Gesetz aufgezeichneten bürgerlich-rechtlichen und strafrechtlichen Rechtsstreitigkeiten schlichtend tätig werden. Das Informationsgespräch zur Sprechstunde beim Friedensrichter ist kostenfrei.

Wie erreiche ich die Schiedsstelle?

Während der Sprechzeiten erreichen Sie uns telefonisch. Außerhalb der Sprechzeiten können Sie sich per E-Mail unter: Frieden04567@aol.com an den Friedensrichter wenden. Ebenfalls besteht die Möglichkeit in ganz dringenden Fällen einen Erstkontakt per Telefon oder über den WhatsApp-Messenger unter der Handy-Nr.: 0152 33829717 herzustellen. Hierzu werden Ihre vollständigen Angaben wie Name, Anschrift, Telefonnummer sowie ein möglicher Terminvorschlag für Ihre Erreichbarkeit zum Informationsgespräch und eine kurze aussagekräftige Schilderung des Problems benötigt. Als Eingangsbestätigung erhalten Sie eine erste Antwort per E – Mail, Telefon oder persönlich.

Die Sprechstunden finden zu den folgenden Terminen im Zimmer 111 statt. Mögliche Terminänderungen werden rechtzeitig öffentlich bekannt gegeben.

Sprechstunden

TagZeit
2023
Dienstag, 10. Oktober15 – 17 Uhr
Dienstag, 14. November15 – 17 Uhr
Donnerstag, 12. Dezember15 – 17 Uhr