Schiedsstelle

Was regelt die Schiedsstelle?

Das Verfahren vor der gemeindlichen Schiedsstelle dient dem Ziel, Rechtsstreitigkeiten durch eine Einigung der Parteien gütlich beizulegen. Der Friedensrichter kann in den im Gesetz aufgezeichneten bürgerlich-rechtlichen und strafrechtlichen Rechtsstreitigkeiten schlichtend tätig werden. Das Informationsgespräch zur Sprechstunde beim Friedensrichter ist kostenfrei.

Wie erreiche ich die Schiedsstelle?

Während und außerhalb der Sprechzeiten können Sie sich per E-Mail unter: schiedsstelle@kitzscher.de an die Friedensrichterin wenden. Ebenfalls besteht die Möglichkeit einen Erstkontakt per Telefon unter 03433 790938 herzustellen. Die Kontaktdaten können gleichfalls zur Terminvereinbarung genutzt werden. Bitte teilen Sie uns ihre vollständigen Angaben wie Name, Anschrift, Telefonnummer sowie ein möglicher Terminvorschlag zum Informationsgespräch mit. Im Erstkontakt bitten wir hinzukommend um eine kurze aussagekräftige Schilderung des Problems. Als Eingangsbestätigung erhalten sie eine erste Antwort per E – Mail, Telefon oder persönlich.

Die nichtöffentlichen Verfahren der Schiedsstelle Kitzscher finden an den nachgenannten Tagen jeweils in der Zeit von 9 bis 12 Uhr statt.

Die Sprechstunden finden zu den folgenden Terminen im Zimmer 111 statt. Mögliche Terminänderungen werden rechtzeitig öffentlich bekannt gegeben.

Sprechstunden

TagZeit
2026
13. Januar15 – 17 Uhr
10. Februar15 – 17 Uhr
10. März15 – 17 Uhr
14. April15 – 17 Uhr
09. Juni15 – 17 Uhr
14. Juli15 – 17 Uhr
11. August15 – 17 Uhr
08. September15 – 17 Uhr
13. Oktober15 – 17 Uhr
10. November15 – 17 Uhr
08. Dezember15 – 17 Uhr