Zulassung des Gemeingebrauchs am Bockwitzer See

Stellungnahmen bis 17.05.2022 möglich

Das Landratsamt Landkreis Leipzig beabsichtigt, den Gemeingebrauch am Bockwitzer See zuzulassen, wobei dieser aus naturschutzrechtlichen Gründen im Wesentlichen auf einen kleinen Bereich im Norden des Gewässers und auf das Baden beschränkt werden soll. Um die Genehmigung rechtlich wirksam zu machen, wird der Entwurf der Allgemeinverfügung zur Zulassung und Regelung des Umfangs des Gemeingebrauchs am Bockwitzer See und die dazugehörige Karte im nachfolgenden Download veröffentlicht. Bis zum 17.05.2022 können Stellungnahmen an folgende Adresse: Landratsamt Landkreis Leipzig, Umweltamt, Stauffenbergstraße 4, 04552 Borna abgegeben werden.

Auf Folgendes möchten wir noch hinweisen:

Die gelb unterlegten Textpassagen werden zu gegebener Zeit noch aktualisiert bzw. dazu noch bestehende Fragen werden noch geklärt (z. B., ob Schwimmringe und Luftmatratzen zugelassen werden).

  1. pdf Entwurf der Zulassung und Regelung des Gemeingebrauchs Bockwitzer See
  2. pdf Karte Entwurf Gemeingebrauch Bockwitzer See