Wasserentnahme weiter eingeschränkt

FEHLER!

Der Landkreis Leipzig verbot bereits im Juni die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern, wie Seen, Flüssen oder Gräben mittels technischer Hilfsmittel. Diese Beschränkung wurde jetzt erweitert. Dem entsprechend ist ab sofort hinzukommend die Entnahme aus Brunnen beschränkt. Zwischen 10 Uhr und 18 Uhr darf kein Wasser zur Bewässerung öffentlicher und privater Grün- und Gartenflächen sowie von Sportanlagen entnommen werden. Das gilt auch für Wasserentnahmen aus privaten Gartenbrunnen und für Bewässerungen, für welche eine wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt. Die genauen Bestimmungen und die Allgemeinverfügung im Download finden Sie hier.