FEHLER!
Im neuen Amtsblatt informiert die Sächs. Tierseuchenkasse über die gesetzliche Verpflichtung zur Meldung und Beitragszahlung von Tierhaltern. Die Anstalt des öffentlichen Rechts bittet um Einhaltung der Vorschriften.
Im neuen Amtsblatt informiert die Sächs. Tierseuchenkasse über die gesetzliche Verpflichtung zur Meldung und Beitragszahlung von Tierhaltern. Die Anstalt des öffentlichen Rechts bittet um Einhaltung der Vorschriften.