Schärfere Regeln für Hotspots

Überblick über die Maßnahmen der neuen Corona- Schutzverordnung

Kontaktbeschränkungen

– Ansammlungen und Zusammenkünfte im öffentlichen und privaten Raum sind auf höchstens zwei Hausstände bis maximal fünf Personen zu begrenzen. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres werden nicht mitgezählt.
– Regelungen rund um die Weihnachtsfeiertage: ab 23. Dezember sind mit insgesamt zehn Personen aus dem Familien- und Freundeskreis zulässig

Mund-Nasen-Bedeckung

Pflicht wird ausgeweitet: Sie gilt nun auch in Arbeits- und Betriebsstätten außer am unmittelbaren Arbeitsplatz, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern dort eingehalten werden kann. In Regionen mit einem 7-Tage-Inzidenzwert über 200 müssen auch Schüler ab der 7. Klasse einen Mund-Nasen-Schutz im Unterricht tragen

Schließungen/Handel:

• derzeit gültige Vorgaben von Einrichtungen und Angeboten bleiben bestehen – Ausnahme: Einzelunterricht in Musikschulen wieder möglich
• in Geschäften bis 800 Quadratmeter Fläche: ein Kunde pro zehn Quadratmeter, in größeren Geschäften ein Kunde pro 20 Quadratmeter

Neue Regeln ab Inzidenzwert 50:

• Landkreise/kreisfreie Städte können Alkoholausschank und Alkoholkonsum zeitlich und örtlich einschränken
• nicht mehr als 25 Teilnehmer bei Beerdigungen
• Schließung von Einrichtungen der Erwachsenenbildung

Neue Regeln ab Inzidenzwert 200:

• zusätzlich zu den Maßnahmen ab der 50-er Marke sind Ausgangsbeschränkungen anzuordnen – Verlassen des Hauses nur mit triftigem Grund
• Versammlungen sind auf 200 Teilnehmer zu begrenzen
• Wechselunterricht nach Rücksprache mit dem Kultusministerium

  1. pdf Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 27.11.2020 (PDF, 372 kB)

Diese Pressemitteilung wurde erstellt von Belinda Reg´n.