FEHLER!
Im IGZ „Goldener Born“ soll eine Wasserstoffproduktionsstätte errichtet werden. Der Baubeginn ist noch in diesem Jahr geplant. Die planungsrechtlichen Voraussetzungen soll ein vorhabenbezogener B-Plan schaffen, der von den Städten Borna und Kitzscher aufgestellt wird, da Flurstücke beider Städte im Geltungsbereich liegen. Um gesetzliche Fristen einhalten zu können, hat die Stadt Kitzscher die Bekanntmachung der Auslegung in einer Sonderausgabe des Amts- und Informationsblattes veröffentlicht. Die Auslegung erfolgt im Rathaus der Stadt Kitzscher (Bauamt) in der Ernst-Schneller-Str. 1 vom 20.07. – 21.08.2023. Die Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung mit allen Unterlagen im Download finden Sie hier.