Neue Corana-Schutz-Verordnung Sachsen erleichtert den Zugang für Treff-Besucher

Seit dem 1.4.2021 gelten neue Bestimmungen für das Betreten des Offenen Kinder- und Jugendtreffs. Die Besucher brauchen keinen negativen COVID Schnell- oder Selbsttest mehr vorlegen. Kinder und Jugendliche können zu den gewohnten Öffnungszeiten besuchen und unsere Angebote nutzen.

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag 14 – 20 Uhr
Freitag und Samstag 15 –  21 Uhr

In Zusammenarbeit zwischen der Einrichtung, der Stadt Kitzscher und dem Gesundheitsamt Landkreis Leipzig wurde ein Hygienekonzept erstellt. Dieses ist in der Einrichtung einsehbar und im Eingangsbereich der Einrichtung ist ein Aushang auf denen alle Schutzmaßnahmen kurz aufgelistet sind. Zum Schutz aller sind diese Regeln einzuhalten. Beim Betreten des Geländes und der Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit ist eine Mund-Nasen-Bedeckung (OP-Maske oder FFP2 Masken) zu tragen. Bitte beachtet die aktuellen allgemeinen Hygienemaßnahmen.

Die Einhaltung des Hygienekonzeptes der Einrichtung wird durch den Einrichtungsleiter Michael Rudolph überwacht.

Damit die Einrichtung öffnen darf, muss sich nur der Einrichtungsleiter zweimal die Woche testen lassen (§5 Abs. 4c SächsCoronaSchVO (5.März 2021) – Beschäftigte in stationären und teilstationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Beschäftigte in Angeboten nach §§ 11 bis 14 und § 16 des Achten Buches Sozialgesetzbuch sind verpflichtet, zweimal wöchentlich einen Schnell- oder Selbsttest mit negativem Ergebnis vorzulegen.)

Bei Fragen sind wir unter folgenden Kontaktdaten während der Öffnungszeiten erreichbar:

Tel.: 03433 744969
E-Mail: kijutreff@kitzscher.de
oder über Facebook.

Michael Rudolph
Leiter Offener Kinder- und Jugendtreff Kitzscher