Neue Corona-Maßnahmen ab 2. November

Was gilt ab Montag im Privaten, in der Öffentlichkeit und an Schulen?

In Sachsen wurde eine neuen Corona-Schutz-Verordnung erarbeitet, die ab 2. November in Kraft tritt.

Die folgenden Beschränkungen sollen zunächst bis Ende November gelten.

Kontakte: Ab Montag dürfen sich im Privaten und in der Öffentlichkeit maximal zehn Personen aus zwei Hausständen treffen oder maximal fünf Personen.

Gastronomie: Diskotheken und Kneipen, Bars und Clubs müssen schließen. Restaurants dürfen nur noch außer Haus verkaufen. Lieferdienste sind weiter erlaubt, Kantinen dürfen offenbleiben.

Sport und Freizeit: Fitnessstudios, Kinos, Saunen und Schwimmbäder Volksfeste, Jahrmärkte, Weihnachtsmärkte, Freizeit- und Vergnügungsparks, Zoos, Discotheken, Messen, Tagungs- und Kongresscentren, Museen, Musikschulen, etc. dürfen nicht öffnen, auch der Freizeitsport wird wieder ausgesetzt. Profisport wie die Fußball-Bundesliga ist nur noch ohne Zuschauer möglich.

Reisen: Touristische Reisen sind auch nicht mehr möglich. Übernachtungen sind nur noch bei beispielsweise beruflichen Zwecken erlaubt. Schulfahrten sind ebenfalls nicht mehr möglich.

Dienstleistungen: Friseure und Physiotherapeuten können weiterarbeiten. Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios werden dagegen geschlossen.

Geschäfte und Supermärkte: Groß- und Einzelhandel können weiter geöffnet bleiben, wenn sie stärker als bisher die Kundenzahlen begrenzen. Auf zehn Quadratmetern Verkaufsfläche darf sich jeweils nur ein Kunde aufhalten.

Schulen, Kindergärten und Horte: Sie bleiben offen. Weiterhin dürfen Jugendclubs mit pädagogischer Betreuung offenbleiben

Was gilt ab Montag an den Schulen in Sachsen?

– Maskenpflicht für alle Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, weitere Mitarbeiter im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sowie bei schulischen Veranstaltungen (außer Klassenstufe 1 – 4 und Hort)
– Maskenpflicht entfällt, wenn Mindestabstand eingehalten werden kann
– ab Klasse 11 sowie in Berufsschulen etc. Gilt die Maskenpflicht auch im Unterricht, außer wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann.
– keine Exkursionen zu außerschulischen Lernorten
– keine Veranstaltungen mit externen Personen (z.B. Elternabende, Ganztagsangebote)
– Ganztagsangebote von Lehrern dürfen durchgeführt werden
– keine Schülerpraktika und Klassenfahrten
– kein Schwimmunterricht

Das gilt für Kitas:

– Eingewöhnungen mit den Eltern sind erlaubt
– Eltern sollen Gruppenräume nicht betreten, Zugang nur bis zur Gaderobe
– Pflicht ist weiterhin die tägliche Gesundheitsbescheinigung
– Maskenpflicht für Eltern auf dem gesamten Kita-Gelände
– keine Maskenpflicht für Erziehungspersonal und Kinder
– keine Veranstaltungen mit externen Personen (Elternabende, Oma-Opa-Bastelnachmittage, Singen oder Vorlesen durch externe Partner)

Dokumente (Download)

Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 30.10.2020 (PDF, 478 kB)

Sächsische Corona-Quarantäne-Verordnung vom 30.10.2020 (PDF, 123 kB)

Anordnung Hygieneauflagen vom 30.10.2020 (PDF, 111 kB)

Diese Pressemitteilung wurde vom Landratsamt Leipzig, Belinda Reg´n erstellt.