Was gilt ab Montag im Privaten, in der Öffentlichkeit und an Schulen?
In Sachsen wurde eine neuen Corona-Schutz-Verordnung erarbeitet, die ab 2. November in Kraft tritt. 
Die folgenden Beschränkungen sollen zunächst bis Ende November gelten.
Kontakte: Ab Montag dürfen sich im Privaten und in der Öffentlichkeit maximal zehn Personen aus zwei Hausständen treffen oder maximal fünf Personen.
Gastronomie: Diskotheken und Kneipen, Bars und Clubs müssen schließen. Restaurants dürfen nur noch außer Haus verkaufen. Lieferdienste sind weiter erlaubt, Kantinen dürfen offenbleiben.
Sport und Freizeit: Fitnessstudios, Kinos, Saunen und Schwimmbäder Volksfeste, Jahrmärkte, Weihnachtsmärkte, Freizeit- und Vergnügungsparks, Zoos, Discotheken, Messen, Tagungs- und Kongresscentren, Museen, Musikschulen, etc. dürfen nicht öffnen, auch der Freizeitsport wird wieder ausgesetzt. Profisport wie die Fußball-Bundesliga ist nur noch ohne Zuschauer möglich.
Reisen: Touristische Reisen sind auch nicht mehr möglich. Übernachtungen sind nur noch bei beispielsweise beruflichen Zwecken erlaubt. Schulfahrten sind ebenfalls nicht mehr möglich.
Dienstleistungen: Friseure und Physiotherapeuten können weiterarbeiten. Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios werden dagegen geschlossen.
Geschäfte und Supermärkte: Groß- und Einzelhandel können weiter geöffnet bleiben, wenn sie stärker als bisher die Kundenzahlen begrenzen. Auf zehn Quadratmetern Verkaufsfläche darf sich jeweils nur ein Kunde aufhalten.
Schulen, Kindergärten und Horte: Sie bleiben offen. Weiterhin dürfen Jugendclubs mit pädagogischer Betreuung offenbleiben
Was gilt ab Montag an den Schulen in Sachsen?
– Maskenpflicht für alle      Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, weitere Mitarbeiter im      Schulgebäude und auf dem Schulgelände sowie bei schulischen Veranstaltungen      (außer Klassenstufe 1 – 4 und Hort)
– Maskenpflicht entfällt, wenn      Mindestabstand eingehalten werden kann
– ab Klasse 11 sowie in      Berufsschulen etc. Gilt die Maskenpflicht auch im Unterricht, außer wenn      der Mindestabstand eingehalten werden kann.
– keine Exkursionen zu      außerschulischen Lernorten
– keine Veranstaltungen mit      externen Personen (z.B. Elternabende, Ganztagsangebote)
– Ganztagsangebote von Lehrern      dürfen durchgeführt werden
– keine Schülerpraktika und      Klassenfahrten
– kein Schwimmunterricht
Das gilt für Kitas:
 – Eingewöhnungen mit den Eltern      sind erlaubt
– Eltern sollen Gruppenräume      nicht betreten, Zugang nur bis zur Gaderobe
– Pflicht ist weiterhin die      tägliche Gesundheitsbescheinigung
– Maskenpflicht für Eltern auf      dem gesamten Kita-Gelände
– keine Maskenpflicht für      Erziehungspersonal und Kinder
– keine Veranstaltungen mit      externen Personen (Elternabende, Oma-Opa-Bastelnachmittage, Singen oder      Vorlesen durch externe Partner)
Dokumente (Download)
 Sächsische      Corona-Schutz-Verordnung vom 30.10.2020 (PDF, 478 kB)
 Sächsische Corona-Quarantäne-Verordnung      vom 30.10.2020 (PDF, 123 kB)
Anordnung Hygieneauflagen vom 30.10.2020 (PDF, 111 kB)
Diese Pressemitteilung wurde vom Landratsamt Leipzig, Belinda Reg´n erstellt.