Nächtliche Ausgangsbeschränkung ab 25.11.2021

Ausnahme: geimpfte und genesene Personen / Öffentliches Alkoholverbot seit 24.11.2021

Nächtliche Ausgangsbeschränkung

Mit einer 7-Tage-Inzidenz von 1.067 im Landkreis Leipzig am 24.11.2021 gilt die Hotspot-Regelung (§ 21) der Corona-Notfallverordnung.

Damit ist ab Donnerstag, 25.11.2021 das Verlassen der Unterkunft zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr nur noch aus folgenden trifftigen Gründen zulässig:

1. die Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben, Kindeswohl und Eigentum,

2. die Jagd zur Prävention der Afrikanischen Schweinepest,

3. die Ausübung beruflicher, hochschulischer oder schulischer Tätigkeiten und kommunalpolitischer Funktionen,

4. die Wahrnehmung des notwendigen Lieferverkehrs, einschließlich Brief- und Versandhandel,

5. Fahrten von Feuerwehr-, Polizei-, Rettungs- oder Katastrophenschutzkräften zum jeweiligen Stützpunkt oder Einsatzort,

6. der Besuch von Ehe- und Lebenspartnern sowie von Partnern von Lebensgemeinschaften, hilfsbedürftigen Menschen, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen und die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich sowie Besuche im Sinne des § 16,

7. die Inanspruchnahme medizinischer, psychosozialer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen sowie der Besuch Angehöriger der Heil- und Gesundheitsberufe, soweit dies medizinisch erforderlich ist oder im Rahmen einer erforderlichen seelsorgerischen Betreuung,

8. die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen,

9. die Begleitung Sterbender im engsten Familienkreis, und

10. unabdingbare Handlungen zur Versorgung von Tieren.

Dies gilt nicht für geimpfte oder genesene Personen.

Wird der Schwellenwert von 1.000 an drei Tagen in Folge unterschritten, gilt die nächtliche Ausgangssperre ab dem nächsten Tag nicht mehr.
Der Landkreis oder die Kreisfreie Stadt gibt den Tag bekannt, ab dem die Ausgangsperre gilt oder nicht mehr gilt.

Alkoholverbot

Ab dem 24.11.2021 ist im Landkreis Leipzig die Abgabe und der Konsum von Alkohol auf allen öffentlichen und öffentlich zugänglichen Flächen im Landkreis Leipzig insbesondere im Bereich von Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen, auf öffentlichen Parkplätzen und Parkplätzen vor Einkaufszentren und Groß- und Einzelhandelsgeschäften, vor gastronomischen Einrichtungen, in Parkhäusern und Parkgaragen, auf Parkdecks, auf Spiel- und Sportplätzen, vor und an Tankstellen, an Busbahnhöfen, vor und in Bahnhöfen, auf Marktplätzen, in öffentlich zugänglichen Parkanlagen und in Naherholungsgebieten insbesondere im Bereich von Seen untersagt. Die Abgabe von alkoholhaltigen Getränken ist nur in mitnahmefähigen und verschlossenen Behältnissen erlaubt.

Die Allgemeinverfügung zum Alkoholverbot finden Sie unter https://www.landkreisleipzig.de/pressemeldungen.html?pm_id=4992

Dokumente (Download)

Überschreitung 7-Tage-Inzidenz von 1.000 am 24.11.2021 (PDF, 396 kB)

Diese Pressemitteilung wurde erstellt vom Landkreis Leipzig, Brigitte Laux erstellt.