Corona-Schutzverordnung wurde angepasst
Grundlegendes
> Keine Schließungen mehr vorgesehen
> Kontakterfassung nur noch im Gesundheits- und Sozialwesen
> Quadratmeterregelung für den Einzelhandel entfällt
> weiter FFP2-Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen von Einrichtungen oder Läden
> keine Maskenpflicht am Platz bei Veranstaltungen
> kein Alkoholverbot für öffentliche Plätze mehr vorgesehen
> Sachsen behält sich Verschärfungen vor, wenn die Belastungsgrenzen (420 belegt Intensivbetten oder 1.300 belegte Normalbetten) erreicht sind.
3G-Nachweis entfällt komplett:
> bei Eheschließungen und Beerdigungen im Freien
> auf Campingplätzen und in Ferienwohnungen
> für Reisebüros, Versicherungen, Solarien und weitere bislang unter Zugangsregeln fallende Dienstleistungen
> auf Außensportanlagen
> bei Zusammenkünften in Kirchen oder von Religionsgemeinschaften (jedoch Hygienekonzept weiter nötig)
3G-Nachweis nötig:
> bei Eheschließungen und Beerdigungen in Innenräumen
> in Restaurants, Bars, Cafés und sonstigen Gastronomiebetrieben (eingeschränkte Öffnungszeiten entfallen)
> in Hotels und sonstigen Beherbergungsbetrieben
> bei allen körpernahen Dienstleistungen
> bei Messen und Kongressen
> auch im Innenbereich von Sportstätten
> in Bädern, Saunen, Dampfsaunen und -bädern
> bei touristischen Bus- und Bahnfahrten sowie gewerblichen Reisen
2Gplus-Regelung
> in Diskotheken und Clubs (Maskenpflicht, Kapazitätsgrenzen und Mindestabstand entfallen ebenfalls
Regelungen für Großveranstaltungen in den Bereichen Freizeit, Sport
Für Veranstaltungen mit weniger als 1.000 Teilnehmern gilt:
> 3G-Regelung
> im Innenbereich maximal 60 Prozent Auslastung
> im Außenbereich maximal 75 Prozent Auslastung
Für Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern können zwei unterschiedliche Varianten gewählt werden:
> 2G-Regelung
> im Innenbereich maximal 60 Prozent Auslastung, höchstens 6.0000 Personen gleichzeitig
> im Außenbereich maximal 75 Prozent, höchstens 25.000 Personen gleichzeitig
oder
> 3G-Regelung
> im Innen- und Außenbereich gilt eine Begrenzung auf 50 Prozent der Höchstkapazität
> sowohl bei kleineren als auch bei Großveranstaltungen muss am eigenen Platzt keine Maske getragen werden.
Das gilt in den Schulen ab 7. März
> Der eingeschränkte Regelbetrieb in Grundschulen und Kitas wird aufgehoben. Gruppen und Klassen müssen nicht mehr streng voneinander getrennt werden
> Die Maskenpflicht im Unterricht (vorher erst ab Klasse 5) entfällt
> Die Maskenpflicht im Schulgebäude gilt weiter
> Testpflicht jetzt zweimal wöchentlich (vorher dreimal)
> Schulbesuchspflicht wird wieder eingeführt
> Abmeldungen sind nur aus medizinischen oder anderen Gründen gemäß Schulbesuchsordnung möglich
> Mehrtägige Schulfahrten sind wieder möglich
Bei erhöhtem Infektionsgeschehen in Schulen gilt:
> keine Schulschließungen mehr
> keine häusliche Lernzeit für einzelne Klassen
> nur positiv getestete Schüler müssen sich häuslich absondern
> alle anderen Schüler der betroffenen Klasse müssen sich jedoch für fünf Tage täglich testen. Das gilt auch für geimpfte und genesene Schüler
Dokumente (Download)
Sächsische_Corona_Schutz-Verordnung_ab_04_03_2022 (PDF, 188 kB)
Diese Pressemitteilung wurde erstellt von Belinda Reg´n.