FEHLER!
Angesichts anhaltend niedriger Wasserstände und steigender Temperaturen erlässt der Landkreis Leipzig eine Allgemeinverfügung zur Einschränkung von Wasserentnahmen. Ziel ist es, den Wasserhaushalt zu stabilisieren, ökologische Schäden abzuwenden und die Versorgungssicherheit langfristig zu sichern.
Folgende Regelungen gelten ab sofort:
1. Verbot der technischen Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern (Die erlaubnisfreie Entnahme von Wasser mit Pumpen oder anderen technischen Hilfsmitteln aus Flüssen, Bächen oder Seen wird untersagt.)
2. Einschränkung von Wasserentnahmen aus Brunnen (Die Entnahme von Grundwasser zur Bewässerung bzw. Beregnung öffentlicher und privater Grünflächen sowie Sportanlagen ist täglich zwischen 10 Uhr und 18 Uhr verboten.)
Die Verfügung tritt am 11.07.2025 in Kraft und gilt zunächst bis einschließlich 30.09.2025. Sie steht unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs. Die sofortige Vollziehung wurde angeordnet.
Kontrollen und Sanktionen
Die Einhaltung der Verbote wird durch die zuständigen Behörden überwacht. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.
Hinweis: Das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen (z. B. Gießkannen) bleibt weiterhin erlaubt, sofern keine Beeinträchtigung des Gewässers und seiner Umgebung erfolgt.
Die Verfügung finden Sie in den Bekanntmachungen.