Landkreis lässt ab 6. April Lockerungen zu

Nach der aktuellen Corona-Schutzverordnung dürfen bei einer Inzidenz über 100 auch weiterhin nur die Geschäfte des täglichen Bedarfes und der Grundversorgung öffnen sowie die bekannten Dienstleistungen angeboten werden. Liegt die Zahl der Betten auf den Normalstationen, die mit Covid-19-Patienten belegt sind, unter 1.300 kann der Landkreis Leipzig ab dem 6. April 2021 bestimmte Lockerungen unabhängig von den Inzidenzwerten zulassen. Diese Möglichkeit nutzt der Landkreis Leipzig mit der Allgemeinverfügung vom 5.4.2021, die am 6.4.2021 in Kraft tritt.

Danach ist ab dem 6.4.2021 über die bekannten Regeln hinaus Folgendes möglich:

– Öffnen können Einrichtungen des Einzel- und Großhandels und Ladengeschäfte mit Kundenverkehr für höchstens einen Kunden pro 40 qm Verkaufsflache nach Terminbuchung für einen festen Zeitraum (Click & Meet). Erforderlich ist die Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung sowie ein Hygiene- und Testkonzept das den Zutritt für Nutzer, Besucher und Kunden nur nach Vorlage eines tagesaktuellen negativen Selbst- oder Schnelltests vorsieht. Dies gilt entsprechend auch für Botanische und zoologische Gärten, Tierparks, Museen, Galerien und Gedenkstatten.

– Zulässig ist auch Individualsport alleine oder zu zweit und in Gruppen von bis zu 20 Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen.

– Möglich sind wieder Körpernahe Dienstleistungen mit einem Hygienekonzept, das für Betriebsinhaber und Beschäftigte zwei wöchentliche Test auf das Vorliegen einer Infektion mit SARS-CoV-2 vorsieht, sowie Maßnahmen um durch gestaffelte Zeitfenster eine Ansammlung von Kunden zu vermeiden. Kunden benötigen für die Inanspruchnahme einen tagaktuellen negativen Test. Schnelltests können durch die jeweiligen Dienstleister vorgenommen werden, sofern eine Schulung vorliegt. Selbsttests der Kunden dürfen nur unter Aufsicht durch Personal des Dienstleisters erfolgen.

Prognose und Rücknahme der Lockerungen

Mit Stand 5.4.2021 liegt die Zahl der belegten Normalbetten mit Coviv-19-Patienten bei 1.002. Diesen Wert finden Sie auch unter https://www.coronavirus.sachsen.de/infektionsfaelle-in-sachsen-4151.html

Bitte beachten Sie: Nach der Prognose des Freistaats wird der Wert an 1.300 belegten Normalbetten vermutlich ab dem 11. April 2021 überschritten, so dass der Landkreis Leipzig diese Lockerungen dann wieder zurücknehmen muss.

Die entsprechende Allgemeinverfügung des Landkreises vom 5.4.2021 finden Sie im Dokument Download.

Dokumente (Download)

Allgemeinverfügung Landkreis Leipzig Lockerungen ab 06.04.2021 (PDF, 75 kB)

Diese Pressemitteilung wurde erstellt von Brigitte Laux, Landkreis Leipzig.