FEHLER!
Wiederholt wurde auf Lärmbelästigungen im Stadtgebiet und in den Ortsteilen an Wochenenden hingewiesen. Die Stadt möchte dies zum Anlass nehmen, alle Bürgerinnen und Bürger um gegenseitige Rücksichtnahme zu bitten. Beachten Sie zudem die geltenden gesetzlichen Bestimmungen: An Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten und sonstige Handlungen, die geeignet sind, die Ruhe des Tages zu beeinträchtigen, nicht zulässig.