Weitere Lockerungen im Landkreis ab 1. Juli 2021
Öffentliche Bekanntmachung zur Unterschreitung des Sieben-Tage-Inzidenzwertes von 10 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner an 5 Tagen in Folge
Die in der Sächsischen Coronaschutzverordnung vom 22.06.2021 aufgeführten Lockerungen treten ab 01.07.2021 in Kraft.
Der Sieben-Tage-Inzidenzwert von 10 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner wurde im Landkreis Leipzig an fünf aufeinander folgenden Tagen bereits am 16. Juni 2021 (4,6) unterschritten und blieben seitdem konstant unter diesem Schwellenwert. Somit treten die in der Sächsischen Coronaschutzverordnung vom 22.06.2021 aufgeführten Lockerungen ab 01.07.2021 in Kraft:
Maskenpflicht
Die Maskenpflicht entfällt bei einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von unter zehn Neuinfektionen je 100.000 Einwohner unter freiem Himmel komplett. Bisher musste eine Maske auch unter freiem Himmel getragen werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden konnte. Lediglich beim Einkaufen, in Bus und Bahn sowie bei körpernahen Dienstleistungen wie beim Friseur bleibt der Mund-Nasenschutz weiter Pflicht. Im Pflegeheim müssen Beschäftigte und Besucher eine FFP2-Maske tragen, wenn sie nicht geimpft oder genesen sind.
Änderungen in Schulen und Kitas
Vom 1. Juli an müssen sich Schüler und Lehrer statt wie bisher zweimal pro Woche nur noch einmal testen lassen. Voraussetzung ist auch hier die Sieben-Tage-Inzidenz von unter zehn. Generell sollen Schulen und Kitas künftig nicht mehr so schnell schließen – auch wenn die Zahl der Corona-Infektionen wieder nach oben schnellen sollte. Sie sollen unabhängig von den Inzidenzwerten geöffnet bleiben. Steigt die Sieben-Tage-Inzidenz auf über 100, gehen laut Kultusministerium Grund- und Förderschulen sowie Kitas in den eingeschränkten Regelbetrieb mit festen Gruppen und Klassen. An weiterführenden Schulen wird im Wechselmodell unterrichtet.
Neue Regelungen bei Kontakten, Konzerten und Partys
Ab 1. Juli gibt es keine Kontaktbeschränkungen mehr (bei einer Inzidenz unter zehn): Partys mit Freunden, Familienfeiern, Sommerfeste sind dann wieder möglich, ohne auf Hausstände oder die Zahl der geladenen Gäste zu achten. Auch Großveranstaltungen wie Konzerte mit mehr als 1000 Teilnehmern sind erlaubt – aber nur mit Hygienekonzept, Kontakterfassung und aktuellem Negativ-Test. Bei Großveranstaltungen im Innenbereich bleibt die Maskenpflicht bestehen. Auch in Musikclubs und Diskotheken darf wieder mit Test, aber ohne Maske getanzt und gefeiert werden, wenn nicht mehr als 1000 Personen zusammenkommen.
Dokumente (Download)
Bekanntmachung_Inzidenzen_LK_Leipzig_30_06_2021 (PDF, 196 kB)
Diese Pressemitteilung wurde erstellt von Belinda Reg´n, Landkreis Leipzig.