Information von der Briefwahlstelle

FEHLER!

Alle Wahlberechtigten, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben, wenn sie einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins stellen. In der Briefwahlstelle können die Briefwahlunterlagen beantragt und die Wahl kann auch sofort dort ausgeführt werden.

Wann erhalte ich die Wahlbenachrichtigung?
Der Wahlbenachrichtigungsbrief wird spätestens drei Wochen vor der Wahl per Post zugestellt, zur Bundestagswahl 2025 bis spätestens 2. Februar 2025.

Wann öffnet die Briefwahlstelle?
Die Briefwahlstelle öffnet zur Bundestagswahl 2025 am 6. Februar 2025, ab 13:30 Uhr.

Wann und wo kann der Antrag gestellt werden?
Der Antrag auf Ausstellung der Briefwahlunterlagen sollte so früh wie möglich auf einem der folgenden Wege gestellt werden:

– schriftlich an Stadt Kitzscher, Ernst-Schneller-Str. 1, 04567 Kitzscher,
– per E-Mail an stadtverwaltung@kitzscher.de,
– per Fax an 03433 7909–36,
– durch sonstige dokumentierbare Übermittlung oder
– mündlich, das heißt direkt in der Briefwahlstelle.

Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.

Für die schriftliche Antragstellung ist die Verwendung des Antrages, der auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefs aufgedruckt ist, am zweckmäßigsten. Auch eine formlose Antragstellung ist möglich, dabei sind folgende Angaben erforderlich: Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnanschrift, gegebenenfalls abweichende Versandanschrift, Unterschrift.

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass sie/er dazu berechtigt ist. Wahlberechtigte, die des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe ihrer Stimme gehindert sind, können sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen.