Hinweise zur Gartenabgabe und Nachnutzersuche

FEHLER!

Aus gegebenem Anlass weist der Gartenverein „Bergmanns Erholung darauf hin, dass die Aufgabe eines Gartens nur mit einer schriftlichen Kündigung bis zum 31.07. eines jeden Jahres an den Gartenvorstand erfolgen kann. Darauffolgend hat der Gartenfreund bis zum 31.12. des Jahres Zeit einen Nachnutzer für seine Parzelle zu finden. Sollte der abgebende Gartenfreund in dieser Zeit einen Nachnutzer finden, muss sich der Nachnutzer beim Vorstand vorstellen. Die Vergabe des Gartens erfolgt nur über den Vorstand. Eine private Veräußerung ohne Information an den Vorstand, ist unwirksam und kann entsprechend Bundeskleingartengesetz durch den Vorstand rückgängig gemacht werden.