Fortschreibung des Flächennutzungsplanes

FEHLER!

Der aktuelle Flächennutzungsplan einer Stadt wird nicht nach einem fest Intervallplan fortgeschrieben, sondern kontinuierlich an die Bedürfnisse einer Stadt entsprechend deren städtebaulichen Entwicklung angepasst. Dies kann bei bestimmt hochfrequenten Entwicklungen wie der Entstehung von Wohngebieten oder Industrie- bzw. Gewerbegebieten sogar manchmal mehrfach in einem Jahr passieren. Seine Gültigkeit beträgt durchschnittlich 10 bis 15 Jahre, bevor die grundlegende Erneuerung eines Flächennutzungsplanes einer Kommune ansteht. Der Flächennutzungsplan der Stadt Kitzscher war seit dem Jahr 2006 rechtskräftig, bereits im Jahr 2022 holte die Verwaltung Angebote zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes ein. Im Jahr 2024 erfolge durch den Stadtrat die Vergabe der Leistung an das Büro Knoblich GmbH Landschaftsarchitekten aus Erkner. Die Fortschreibung ist mit Kosten in Höhe von ca. 125.000,00 EUR veranschlagt und wird mit Fördermitteln unterstützt. Derzeit erfolgen zwischen den Partnern ausführliche Terminabstimmungen um die Umsetzung zeitnah zu realisieren.

Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan einer Kommune und stellt die Grobplanung des gesamten Gemeindegebietes dar. Die Bauleitpläne sind nach Baugesetzbuch an die Ziele der Raumordnung – hier bei uns dem Regionalplan Leipzig/Westsachsen – anzupassen. Dieser ist überarbeitet und am 16. Dezember 2021 in Kraft getreten. Darin enthaltene neue Faktoren und Erkenntnisse haben Einfluss auf die nachhaltige städtebauliche Entwicklung in Kitzscher und Ortsteilen. Dem folgend wird der Flächennutzungsplan fortgeschrieben und diesen Gegebenheiten angepasst.

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