Extreme Verhältnisse in den Fließgewässern im Landkreis Leipzig

FEHLER!

Im Landkreis Leipzig gilt wegen anhaltender Trockenheit für den Eigentümer- und Anliegergebrauch ab sofort ein Wasserentnahmeverbot für oberirdische Gewässer – zum Schutz von Pflanzen und Tieren. Das Verbot bedeutet, dass kein Wasser mehr aus Seen, Flüssen und Gräben mittels Pumpen ohne wasserrechtliche Erlaubnis entnommen werden darf. Die Entnahmebeschränkung gilt ab sofort und bis zum 30. September 2023 oder bis auf Widerruf für das gesamte Kreisgebiet. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website des Landkreises unter https://landkreisleipzig.de/.