Ehrenamtskarte im Landkreis Leipzig
Das Kreissozialamt informiert!
Was ist die Ehrenamtskarte?
Die Ehrenamtskarte ist ein Dankeschön an die besonders ehrenamtlich engagierten Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Leipzig.
Ab wann kann die Ehrenamtskarte beantragt werden?
Ab sofort können sich Interessierte bei Ihren Verbänden, Vereinen und Einrichtungen melden.
Wo kann die Ehrenamtskarte beantragt werden?
Die Antragsformulare und weitere Informationen sind auf der Homepage des Landkreises unter www.landkreisleipzig.de > Bürgerservice > Behördenwegweiser > Aufgaben > E > Ehrenamtskarte zu finden. Die Zusendung der ausgefüllten Antragsunterlagen erfolgt grundsätzlich durch den gemeinnützigen Verband, Verein und Einrichtung an das Landratsamt Leipzig (s. Kontaktdaten)
Wo gilt die Ehrenamtskarte?
Sie gilt im Landkreis Leipzig, Landkreis Nordsachen sowie in der Stadt Leipzig.
Vorteile der Ehrenamtskarte?
Mit der Ehrenamtskarte erhalten Sie für 12 Monate ab Ausstellung verschiedene Vergünstigungen bei touristischen und kulturellen Einrichtungen. Dazu zählen z.B. Belantis, Zoo Leipzig, Schwimm- und Freizeitbäder, Kino, Museen, Burgen, Schlösser, Freizeiteinrichtungen, Bootsverleihstationen sowie Restaurants und Cafés. Weiterführende Informationen zu allen teilnehmenden Einrichtungen finden Sie unter www.leipzig-regio-card.de. Zusätzlich bekommt der Inhaber der Ehrenamtskarte Fahrkarten im Wert von 50 EUR zur Nutzung von Bus, Bahn und Straßenbahn. Dieses Guthaben ist gilt bis zum 30.11.2024.
Wer kann die Ehrenamtskarte erhalten?
Beantragen kann die Ehrenamtskarte wer folgende Voraussetzungen erfüllt:
– Wohnsitz im Landkreis Leipzig
– Beginn der ehrenamtlichen Tätigkeit vor mindestens 12 Monaten (zwischenzeitliche Corona-bedingte Unterbrechungen sind möglich)
– mindestens 100 Stunden im Jahr (durchschnittlich ca. 2 Stunden pro Woche) freiwillig und unentgeltlich bei vorhandener Berufstätigkeit ab 20 Wochenstunden bzw. während einer Ausbildung / eines Studiums
ODER
– mindestens 200 Stunden im Jahr (durchschnittlich ca. 4 Stunden pro Woche) freiwillig und unentgeltlich bei nicht vorhandener Berufstätigkeit
– keine Vergütung bzw. maximale Aufwandsentschädigung von bis zu 250 EUR pro Monat bzw. von bis zu 3.000 EUR pro Jahr
Was kostet die Ehrenamtskarte?
Die Ehrenamtskarte ist kostenlos und wird mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushalts mitfinanziert. Es besteht kein Rechtsanspruch.
Karina Keßler
Kreissozialamtsleiterin