Neue Abwassergebühren für 2022 – 2024
Zur Verbandsversammlung am 10.02.2022 wurden für den Gebührenzeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2024 folgende neue Abwassergebühren im Verbandsgebiet des AZV „Espenhain“ beschlossen:
Abwassergebühren 2022 - 2024
Schmutzwasserentsorgung zentrale Entsorgung: | 3,96 €/m³ | |
gem. Frischwasserbezug | ||
(bisher 3,93 €/m³) | ||
Schmutzwasserentsorgung dezentrale Entsorgung: | 1,98 €/m³ | |
gem. Frischwasserbezug | ||
(bisher 1,98/ €/m³) | ||
Niederschlagswasserentsorgung: | 0,92 €/m² | |
vers. Fläche | ||
(bisher 0,94 €/m²) | ||
Schlammentsorgung aus Kleinkläranlagen u. abfl. Gruben: | 44,28 €/m³ | |
entnommene Fäkalschlammenge | ||
(bisher 43,31 €/m³) | ||
Zuschlag bei Schlammentsorgung außerhalb Tourenplan: | 12,50 €/m³ | |
entnommene Fäkalschlammenge | ||
(bisher 12,50 €/m³) | ||
Überwachungsgebühr mech. KKA u. abfl. Gruben: | 17,86 € | |
je Überwachung aller 2 Jahre | ||
(bisher 15,36 €) | ||
Überwachungsgebühr biol. KKA: | 20,72 € p.a. | |
(bisher 22,08 € p.a.) |
Es ist in dem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass die beschlossenen Abwassergebühren genau wie bisher, auch in der kommenden Kalkulationsperiode nicht zusätzlich mit Grundgebühren zur Abdeckung der Vorhaltekosten beaufschlagt werden. Zudem war sich die Verbandsversammlung der aktuellen Marktpreisentwicklung bewusst. Hierzu informierte die Geschäftsleitung, dass erhebliche Unsicherheiten für die von ihr getroffenen Preisannahmen in den Jahren 2022 – 2024 insbesondere in den Bereichen Elektroenergiebezug, Treibstoffbedarf, Materialbezug zur Kanalunterhaltung und Neubau, Löhne u. Zinsen sehe. Sie schließt deshalb eine Anpassung vor dem Ablauf der Kalkulationsperiode zum 31.12.2024 nicht aus.
Borna, 10.02.2022
gez. Lindstedt
Geschäftsführer