Denkmalschutz-Sonderprogramm XII (DS XII)

Bund fördert damit auch kleinere Denkmalschutzprojekte

Von Einzeldenkmälern bis zu ganzen historischen Stadtkernen – in Deutschland gibt es schätzungsweise 1,3 Millionen Kulturdenkmäler, davon sind 51 UNESCO-Welterbestätten. Ein Drittel davon gilt als gefährdet oder dringend sanierungsbedürftig. Neben Ländern und Gemeinden hilft auch der Bund, dieses kulturelle Erbe zu erhalten. Rund 450 Millionen Euro hat die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien seit 2009 im Rahmen von inzwischen zwölf Sonderprogrammen in den Denkmalschutz investiert. Damit konnte der Bund dringende Sanierungsarbeiten an fast 3.000 kulturell bedeutsamen Denkmälern und historischen Orgeln in ganz Deutschland ermöglichen. Für das neue Denkmalschutz-Sonderprogramm XII (DS XII) stehen in diesem Jahr zusätzliche 50 Millionen Euro bereit.

Folgendes sollte bei der Antragstellung beachtet werden:

Der Antrag muss vom Projektträger ausgefüllt und an die jeweils zuständige Landesdenkmalschutz-behörde gesendet werden. Antragssteller/Projektträger können die Länder bzw. andere Gebietskörperschaften, Kirchen, Stiftungen, Vereine oder Privatpersonen sein. Der Antrag muss vom Projektträger ausgefüllt und an die jeweils zuständige Landesdenkmalschutzbehörde gesendet werden. Die Landesdenkmalschutzbehörde muss sodann die nationale Bedeutsamkeit des Denkmals feststellen und sendet im Anschluss den Antrag samt ihrer Stellungnahme an die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Das Ganze muss bis zum 31.03.2023 bei der BKM eingegangen sein.

Achtung: Die Fristen der einzelnen Landesbehörden können ggf. schon deutlich früher enden.

Der Bund übernimmt maximal 50% der förderfähigen Kosten der Maßnahme. Die Höhe der Förderfähigkeit setzt die jeweilige Landesdenkmalschutzbehörde fest. Die anderen 50 % (Ko-Finanzierung) müssen anderweitig organisiert werden (Land, Kommune, Stiftung, private Dritte, etc.). Eine Ko-Finanzierung über EU-Mittel oder aus anderen Töpfen des Bundeshaushalts ist haushaltsrechtlich nicht möglich. Die Maßnahmen müssen der Substanzerhaltung oder Restaurierung im Sinne der Denkmalpflege dienen. Renovierungsarbeiten sowie Umbaumaßnahmen, bzw. nutzungsbezogene Modernisierungsmaßnahmen sind nicht förderfähig.

Sollten Anträge eingereicht werden, kann eine Kopie des eingereichten Antrages an das Büro von Frau Franziska Mascheck, Mitglied des Deutschen Bundestages, SPD-Bundestagsfraktion, gesendet werden. Sie hat mit der Kenntnis eines Antrages die Möglichkeit, eingereichte Anträge aus der Region zu unterstützen.

Postanschrift:
Franziska Mascheck, MdB
Wahlkreisbüro Borna
Reichsstr. 14
04552 Borna

Telefon: 03433 224 93 96
Mobil: 0176 21990915
Email: franziska.mascheck.wk@bundestag.de

Förderpartner

Logo Sachsen Landessignet
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes