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Antrag auf Anerkennung einer Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft

Zutritt zu allgemeinen Publikums- und Benutzerverkehr für Assistenzhunde

Assistenzhunde sind speziell ausgebildete und geprüfte Hunde, die Menschen mit einer Behinderung im Alltag begleiten. Die aus Mensch und Hund bestehende Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft darf zusammen öffentliche oder private Einrichtungen oder Anlagen betreten, die für die allgemeine Benutzung zugänglich sind. Dem Assistenzhund darf der Zutritt nur ausnahmsweise verwehrt werden, wenn damit eine unverhältnismäßige oder unbillige Belastung der Einrichtung oder Anlage verbunden wäre.

Ausweis über die Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft

Die Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft muss gegenüber Eigentümern, Besitzer und Betreibern von Einrichtungen oder Anlagen nachgewiesen werden. Dafür gibt es den eigenen Ausweis über die Mensch- Assistenzhund-Gemeinschaft, welcher nach der Anerkennung durch das Sozialministerium ausgestellt wird. Zudem ist der begleitende Assistenzhund durch das Abzeichen zu kennzeichnen, welches ebenfalls mit der Anerkennung an die Antragstellerin bzw. den Antragsteller ausgehändigt wird.

Antragstellung auf Anerkennung einer Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft

Assistenzhunde, die ihre Prüfung ab dem 1. Juli 2024 ablegen, erhalten das Zertifikat direkt von der Stelle, die die Prüfung abnimmt. Für alle anderen Assistenzhunde kann eine Anerkennung beim Sächsischen Sozialministerium beantragt werden. Weitere Informationen dazu sowie das elektronische Antragsformular finden Sie im Internet unter:

https://www.behindern.verhindern.sachsen.de/assistenzhunde.html.

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