Corona-Notfall-Verordnung wird erneut angepasst

Regelungen ab 6. Februar 2022

Die neue Sächsische Corona-Notfall-Verordnung, gültig vom 6. Februar bis 6. März 2022, sieht weitere Lockerungen vor, wenn die Belastungsgrenzen nicht überschritten werden. Neu ist, dass die 7-Tage-Inzidenz keine Rolle mehr spielt. Die Maßnahmen richten sich ausschließlich nach der Bettenbelegung auf Normal- und Intensivstationen.

Da diese sogenannten Schwellenwerte in den letzten Tagen nicht überschritten wurden, gelten somit ab dem 6. Februar die Regelungen „Belastungsgrenze unterschritten“.

Wann gelten Lockerungen, wann Verschärfungen?

Jeweils bei Über- bzw. Unterschreiten der folgenden Schwellenwerte an drei aufeinanderfolgenden Tagen, gilt jeweils am übernächsten Tag die Lockerungen oder die Verschärfungen (3+2 Regelung):

Über- bzw. Unterschreitung des Belastungswertes auf Normalstationen
von 1.300 mit Covid-19-Patienten belegten Betten

und

Über- bzw. Unterschreitung Belastungswerts auf Intensivstationen
von 420 mit Covid-19-Patienten belegten Betten

Das Alkoholverbot wird im Landkreis Leipzig nicht fortgeführt -> https://www.landkreisleipzig.de/pressemeldungen.html?pm_id=5096

Private Zusammenkünfte:
Nicht geimpfte oder nicht genesene Personen dürfen sich weiterhin nur mit einer weiteren Person treffen. Wenn ausschließlich geimpfte und genesene Personen treffen, können bis zu zehn Personen dabei sein. Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres sind ausgenommen.

Versammlungen
Belastungsgrenze unterschritten: keine Personenbeschränkung, jedoch FFP2-Maskenpflicht, wenn der der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.

Belastungsgrenze überschritten: Maximal 5.000 Menschen dürfen teilnehmen. Hinzu kommt die FFP2-Maskenpflicht, wenn der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.

Bei Versammlungen in Innenräumen gilt unabhängig von der Belastungssgrenze die 3G-Regelung plus Kapazitätsbeschränkungen:

entweder -> 50 Prozent aber maximal 500 Teilnehmer oder -> 25 Prozent aber maximal 1.000

Handel

Belastungsgrenze unterschritten: 3G-Regel für Kundinnen und Kundenund die Beschränkung der Öffnungszeiten entfällt
Belastungsgrenze überschritten: 2-G für Kundinnen und Kunden und Beschränkung der Öffnungszeiten von 6 bis 20 Uhr
Grundsätzlich ist die Abholung vorbestellter Waren ohne Einschränkungen möglich

Dienstleistungen

> Friseur- und Bartpflegedienstleistungen: 3G und Kontrolle der jeweiligen Nachweise + Kontakterfassung durch den Dienstleister
> Körpernahe Dienstleistungen: 2G und Kontrolle + Kontakterfassung
> Körpernache Dienstleistungen (zu medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder heilpädagogoischen Zwecken: 3G und Kontrolle + Kontakterfassung
> Für Schüler von Fahrschulen, Bootsschulen etc: 3G (Vormals 2G), und Kontrolle +Kontakterfassung.
> Reisebüros, Versicherungsagenturen o. ä. dürfen öffnen: 2G-Regel + Kontrolle und Kontakterfassung

Gastronomie

Belastungsgrenze unterschritten: 2G innen und außen sowie keine Begrenzung der Öffnungszeiten
Belastungsgrenze überschritten: 2Gplus innen, 2G außen und beschränkung der Öfnnungszeiten von 6 bis 20 Uhr

Kultur und Freiten
Diskotheken, Clubs und Bars müssen weiterhin geschlossen bleiben

> Für Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie Sportveranstaltungen mit Publikumsverkehr wird die Zuschauerzahl auf 50 Prozent der Höchstkapazität bzw. maximal 2.000 Personen oder aber 25 Prozent der Gesamtkapazität begrenzt.
> Archive, Bibliotheken und Außenbereiche von botanischen und zoologischen Gärten sowie Tierparks: 3G und Kontrolle + Kontakterfassung
> Museen, Gedenkstätten, Ausstellungsräume und Innenbereiche von botanischen und zoologischen Gärten sowie Tierparks: 2G, und Kontrolle + Kontakterfassung
> Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Theater, Kinos, Opern oder Konzerthäuser: 2G Plus, Kotrolle + Kontakterfassung
> Proben von Laien und Amateuren im Kulturbereich (wie etwa von Chören und Orchestern): 2G plus, Kontrolle

Belastungsgrenze unterschritten:

> für Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie Sportveranstaltungen mit Publikumsverkehr wird die Zuschauerzahl auf 50 Prozent der Höchstkapazität bzw. maximal 2.000 Personen oder aber 25 Prozent der Gesamtkapazität begrenzt
> Bäder und Saunen /(mit Ausnahme von Dampfsaunen und Dampfbädern): 2Gplus und Kontrolle sowie Kontakterfassung
> Solarien: 2G und Kontrolle und Kontakterfassung
> Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen: 2GPlus und Kontrolle+ Kontakterfassung
> für Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie Sportveranstaltungen mit Publikumsverkehr wird die Zuschauerzahl auf 50 Prozent der Höchstkapazität bzw. maximal 2.000 Personen oder aber 25 Prozent der Gesamtkapazität begrenzt

Belastungsgrenze überschritten:

> Bäder und Saunen müssen geschlossen bleiben, außer für rehabilitations- und medizinische Zwecke, dann unter 3G-Regelung
> Spielbanken, Spielhallen, Wettannahmestellen müssen geschlossen bleiben. Bei Abgabe und entgegennahme von Spielscheinen gilt 2G
> Solarien müssen geschlossen bleiben


Veranstaltungen, Feste und (Sport-)Großveranstaltungen

Belastungsgrenze unterschritten: für Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie Sportveranstaltungen mit Publikumsverkehr gilt 2GPlus und die Zuschauerzahl wird auf 50 Prozent der Höchstkapazität bzw. maximal 2.000 Personen oder aber 25 Prozent der Gesamtkapazität begrenzt
Belastungsgrenze überschritten: Großveranstaltunge, Feste und Veranstaltungen, insbesondere landestypische Veranstaltungen sind untersagt

Sport

Belastungsgrenze unterschritten: 2GPlus im Innenbereich, 2G im Außenbereich, Kontrolle
Belastungsgrenze überschritten: Anlagen und Einrichtungen, Fitnesstudios und ähnliche Einrichtungen müssen geschlossen bleiben. Außnahmen bestehen für Kinder und Jugendliche außer 18, für Ausbildung, Schule, Leistungssport u.ä. und für notwendige medizinische Behandlungen, dann gilt 3G

Sportveranstaltungen

Belastungsgrenze unterschritten: 2GPlus und die Zuschauerzahl wird auf 50 Prozent der Höchstkapazität bzw. maximal 2.000 Personen oder aber 25 Prozent der Gesamtkapazität begrenzt
Belastungsgrenze überschritten: 2GPlus und die Zuschauerzahl wird auf 50 Prozent der Höchstkapazität bzw. maximal 500 Personen oder aber 25 Prozent bzw. maximal 10000 Besucher gleichzeit begrenzt

Beherbergung und Tourismus

Für nicht-touristische Reisen gilt jetzt grundsätzlich 3G
Belastungsgrenze unterschritten: Öffnung und Überlassung sind erlaubt, 2G-Plus
Belastungsgrenze überschritten: Untersagt sind kommerzielle und gewerbliche Reisen, Bus- und Bahnfahrten, auch im Gelegenehits und Linienverkehr, Beherbergungen, Camping- und Caravaningplätze für den Publikumsverkehr, Ferienwohnungen

Beerdigungen und Eheschließungen

maximal 50 Teilnehmer und 3G

Weitere Informationen gibt es unter www.coronavirus.sachsen.de. Der Gesetzestext steht im Dokumenten-Download.

(Wenn ein Angebot nicht explizit von den Lockerungen profitiert, greift die jeweils schärfere Maßnahme gemäß Teil 3 ­- Notfallmaßnahmen, der sächsischen Coronavirus-Notfallverordnung!)


Dokumente (Download)

Sächsische_Corona_Notfallverordnung_ab_06_02_2022 (PDF, 243 kB)


Diese Pressemitteilung wurde erstellt von Belinda Reg´n.