Bekanntmachung im Internet

FEHLER!

Seit dem 1. Januar ist die Stadt Kitzscher entsprechend dem § 27a des 5. Verwaltungsverfahrensänderungsgesetz (5. VwVfÄndG) zur Veröffentlichung von öffentlichen/ortsüblichen Bekanntmachungen neben dem Anschlag in den behördlichen Schaukästen und der Einstellung in den amtlichen Teil des Amts- und Informationsblatt sondern auch mit der Bekanntgabe auf der öffentlichen Website der Stadt verpflichtet. Ab sofort können Sie die ortsüblichen Bekanntmachungen im Register Stadt unter Verwaltung/Bekanntmachungen einsehen.