Service
Serviceportal und Versand der Abfallgebührenbescheide
Ende Februar werden auch in diesem Jahr rund 80.000 Abfallgebührenbescheide zur Jahresendabrechnung 2025 sowie die Abfallgebühren für das Jahr 2026 an alle Gebührenpflichtigen im Landkreis Leipzig verschickt. Aufgrund der hohen Anzahl an Bescheiden bittet die KELL GmbH darum, von telefonischen Rückfragen abzusehen. Erforderliche Änderungen oder Hinweise sind bitte schriftlich per E-Mail an die KELL GmbH zu übermitteln.
Dem Abfallgebührenbescheid liegt erneut auf der letzten Seite ein Hinweis auf das digitale Serviceportal der KELL GmbH bei. Mit diesem Angebot stellt das Unternehmen einen komfortablen Online-Service zur Verfügung.
Über das Serviceportal können Abfallgebührenbescheide digital empfangen und jederzeit eingesehen werden. Neue Bescheide stehen ohne Postlaufzeit direkt online zur Verfügung. Zudem erfolgt eine Benachrichtigung per E-Mail, sobald ein neuer Bescheid bereitgestellt wurde. Frühere Bescheide bleiben dauerhaft abrufbar. Die Nutzung des digitalen Angebots kann jederzeit über das Nutzerkonto widerrufen werden.
Die Anmeldung erfolgt in wenigen Schritten: Mit dem aktuellen Gebührenbescheid erhalten die Gebührenpflichtigen ein Passwort für die Erstanmeldung. Anschließend ist eine Registrierung im Serviceportal unter
www.kell-gmbh.de/serviceportal/
möglich. Ab diesem Zeitpunkt werden die Bescheide dann digital bereitgestellt. Selbstverständlich werden die Abfallgebührenbescheide weiterhin postalisch zugestellt, sofern keine Anmeldung im Serviceportal erfolgt. Für Rückfragen steht die KELL GmbH telefonisch unter 034299 7060 10 oder per E-Mail an info@kell-gmbh.de zur Verfügung.
Entsorgung in der kalten Jahreszeit
Aufgrund winterlicher Straßenverhältnisse kann es in der kalten Jahreszeit zu Einschränkungen bei der Abfallentsorgung kommen. Die Entsorgungsfahrzeuge der KELL GmbH befahren ausschließlich geräumte öffentliche Straßen. Anlieger von nicht geräumten Nebenstraßen oder Wohngebieten werden gebeten, ihre Abfallbehälter an der nächstgelegenen befahrbaren Straße zur Entleerung bereitzustellen. Sollte es aufgrund von Witterungsverhältnissen zu einer nicht oder nicht vollständigen Entleerung der Restabfalltonne kommen, können für entstehende Mehrmengen gebührenpflichtige Restabfallsäcke genutzt werden. Diese sind auf allen Wertstoffhöfen der KELL GmbH erhältlich, haben ein Volumen von 70 Litern und werden am Abfuhrtermin neben der Restabfalltonne mitgenommen.
Bei eisigen Temperaturen frieren in den Bioabfall- und Restmülltonnen die Abfälle an den Innenwänden der Behälter fest. Besonders, wenn die Tonnen sehr voll sind oder die Abfälle darin feucht eingefüllt wurden, kommt es zu Problemen beim Entleeren der Tonnen. Der Behälterinhalt muss jedoch beim Kippen allein durch die Schwerkraft herausfallen. Ein Lösen des Abfalls durch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist aus Unfallschutzgründen nicht erlaubt. Angefrorener oder verdichteter Abfall, der im Behälter zurückbleibt, berechtigt nicht dazu, dass dieser dann kostenfrei nachentleert wird.
Das Anfrieren des Abfalls lässt sich mit diesen Tricks vermeiden:
– Abfälle locker in die Behälter einzufüllen – nie pressen oder stampfen
– Feuchte Abfälle möglichst gar nicht oder aber locker in Zeitungspapier gewickelt in die Tonne füllen
– Mülltüten aus der Wohnung nach Möglichkeit erst abkühlen lassen, ehe diese in die Abfalltonnen eingeworfen werden, damit sich kein Kondenswasser bildet
– Einige Zweige, etwas Pappe, Eierkartons oder ein paar Blätter zerknülltes Zeitungspapier auf dem Boden der Gefäße wirken Wunder
– Am besten ist ein frostsicherer Standplatz für die Mülltonne, wie die Garage oder ein windgeschützter Platz nahe einer Hauswand. Die Tonne sollte dann erst kurz vor 7:00 Uhr am Tag der Leerung herausgestellt werden.
Ist der Abfall trotz aller vorbeugenden Maßnahmen angefroren, lösen Sie diesen vor der Entsorgung mit einem geeigneten Gegenstand von den Wänden ab. Achten Sie bitte dabei auf Ihre eigene Sicherheit und darauf, dass der Behälter dabei nicht beschädigt wird.
Weihnachtsbaumentsorgung
Nach den Feiertagen stellt sich jährlich die Frage nach der Entsorgung der Weihnachtsbäume. Diese können immer noch kostenlos an allen Wertstoffhöfen des Landkreises Leipzig abgegeben werden. Voraussetzung ist, dass die Bäume vollständig von Schmuck wie Lametta, Kugeln oder sonstigen Dekorationen befreit sind, da sie kompostiert werden.
Das Ablegen von Weihnachtsbäumen an Glascontainerstandorten in Städten und Gemeinden ist nicht gestattet.