Hygienekonzepte für Veranstaltungen sind nicht mehr gültig
Hinweis: Die Allgemeinverfügung zum Vollzug des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten des Landkreises Leipzig vom 23. Oktober wurde durch die neue Sächsische Corona-Schutzverordnung vom 30. Oktober außer Kraft gesetzt. In der sächsichen Verordnung ist unter anderem geregelt, dass sämtliche im November geplanten Veranstaltungen nicht stattfinden können. Somit sind auch alle vom Gesundheitsamt genehmigten Hygienekonzepte für den November nicht mehr gültig. Ein genehmigtes Hygienekonzept für eine Veranstaltung ist keine Genehmigung für die Ausrichtung einer Veranstaltung.
Diese Pressemitteilung wurde vom Landkreis Leipzig, von Belinda Reg´n erstellt.