Ab sofort Beschränkung von Wasserentnahmen

FEHLER!

Im Landkreis Leipzig gilt wegen anhaltender Trockenheit für den Eigentümer- und Anliegergebrauch ab sofort ein Wasserentnahmeverbot für oberirdische Gewässer – zum Schutz von Pflanzen und Tieren. Das Verbot bedeutet, dass kein Wasser mehr aus Seen, Flüssen und Gräben mittels Pumpen ohne wasserrechtliche Erlaubnis entnommen werden darf. Die Entnahmebeschränkung gilt ab sofort und bis zum 31. Oktober 2022 oder bis auf Widerruf für das gesamte Kreisgebiet. Weitere Infos finden Sie auf der Seite des Landkreises Leipzig.