Personelle Unterstützung in der Schuleingangsphase der Grundschule

Öffentliche Stellenausschreibung

Information

Die Stadt Kitzscher schreibt eine Teilzeit – Stelle zur Umsetzung der Vorgaben der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Zuweisungen an Grundschulen zur personellen Unterstützung in der Schuleingangsphase zur Besetzung ab 01.08.2023 aus. Die Stelle ist zunächst befristet bis 31.07.2027.

Der Einsatzort ist die Grundschule der Stadt Kitzscher. Die Aufgaben ergeben sich aus dem pädagogischen Konzept der Schule und sind als personelle Unterstützung in der Schuleingangsphase zu erbringen.

Bewerbung

Bewerben Sie sich online hier (s. unten), per Mail an stadtverwaltung@kitzscher.de oder senden uns Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis zum 21.04.2023 an:

Stadtverwaltung Kitzscher
Haupt-, Ordnungs- und Sozialamt
Ernst-Schneller-Straße 1
04567 Kitzscher

Wir suchen:

> staatlich anerkannten Sozialpädagogin, staatlich anerkannten Sozialpädagogen,
> staatlich anerkannten Sozialarbeiterin, staatlich anerkannten Sozialarbeiter,
> staatlich anerkannten Heilpädagogin mit Hochschulabschluss, staatlich anerkannten Heilpädagogen mit Hochschulabschluss,
> Diplom oder Bachelor im Studiengang Erziehungswissenschaft, Studienrichtung Sozialpädagogik/Soziale Arbeit oder Kindheitspädagogik,
> staatlich anerkannten Kindheitspädagogin, staatlich anerkannten Kindheitspädagogen

oder einer vergleichbaren Ausbildung

Wir wünschen (Voraussetzungen):

Zwingende Voraussetzung für die Stellenbesetzung ist die Gewährung der beantragten Fördermittel.

Gewünscht ist Berufserfahrung in einem sozialpädagogischen Tätigkeitsfeld der Kinder- und Jugendhilfe, der Behindertenhilfe, der Schulsozialarbeit oder des Sozialen Dienstes.

Weitere Voraussetzungen sind eine hohe Belastbarkeit, Einfühlungsvermögen, Teamgeist und die Bereitschaft zur flexiblen Arbeitszeit. 

Wir bieten:

  • Vergütung nach TVöD bzw. diesen ergänzende Tarifvereinbarungen für den öffentlichen Dienst im Bereich Sozial- und Erziehungsdienst.

Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt, außer ein ausreichend freigemachter Briefumschlag ist der Zusendung beigefügt. Weitere anfallende Kosten werden nicht ersetzt.