Information zur Grundsteuer ab 01.01.2025

FEHLER!

Die Steuerverwaltung bearbeitet gegenwärtig abschließend die vom Finanzamt bereitgestellten Daten aus den Feststellungserklärungen, hierbei sind noch unterschiedlichste Berichtigungen und Nacharbeiten notwendig. Für die ab 01.01.2025 geltenden Hebesätze wird noch im Jahr 2024 durch den Stadtrat eine Hebesatzung beschlossen. Die Entscheidung soll aufgrund einer möglichst vollständigen Datengrundlage getroffen werden und ist deshalb für den Dezember 2024 geplant.

Die Steuerpflichtigen erhalten Anfang 2025 neue Grundsteuerbescheide mit den ab 01.01.2025 gültigen Grundsteuermessbeträgen und dem geänderten Hebesatz. Für einzelne Grundsteuerfälle fehlt noch die abschließend geprüfte Übermittlung durch das Finanzamt, diese Steuerpflichtigen erhalten dann im Laufe das Jahres 2025 die Grundsteuerbescheide. Aufgrund der bisher erfassten Meldungen an das zuständige Finanzamt wird durch das sächsische Staatsministerium der Finanzen eine Prognose für die Höhe des Hebesatzes der Grundsteuer B ab 01.01.2025 ermittelt. Die prognostizierten Hebesätze für die Stadt Kitzscher können auf der Webseite https://www.smf.sachsen.de/hebesatzprognose-2025.html eingesehen werden. Diese dienen als Anhaltspunkt und sind keine Vorgabe des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform stehen unter www.grundsteuer.sachsen.de zur Verfügung.

Fröbel
Steueramt